Erneut: Abmahnung der T. & D. Versand GbR über die Kanzlei FAREDS

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine Abmahnung der T. & D. Versand GbR über die Kanzlei FAREDS zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit der T. & D. Versand GbR:

Die T. & D. Versand GbR lässt bereits seit einiger Zeit in größerer Anzahl Abmahnungen über die Kanzlei FAREDS aussprechen. Hier in der Kanzlei sind in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Abmahnschreiben bearbeitet worden.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es um irreführende Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist im Zusammenhang mit Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher bei einem konkret benannten eBay-Angebot.

Zur Begründung wird ausgeführt, der Abgemahnte kläre den Verbraucher im Hinblick auf die Widerrufsfristen nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf, indem er Angaben zu unterschiedlichen Fristen hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit vorhalte. Dies sei als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu werten.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro zahlen (887,02 Euro).

Meine Einschätzung: 

Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist in eBay-Angeboten sind immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Unabhängig hiervon wirft die Abmahntätigkeit der T. & D. Versand GbR meiner Meinung nach unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Abmahntätigkeit nicht rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und Ihre Reaktionsmöglichkeiten. 

Selbstverständlich erhalten Sie von mir konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der T. & D. Versand GbR über die Kanzlei FAREDS erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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