Erneut: Abmahnung Gregory Neeb durch die Kanzlei Diesel, Schmitt & Ammer|eBay-Verkauf nicht privat

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Abmahner

Der Spielwarenhändler Herr Gregory Neeb hat erneut zahlreiche Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen ausgesprochen. Herr Neeb führt ein eigenes Spielwarengeschäft und bietet dort Spielwaren, Kostüme und Leuchten an. 

Im aktuellen Fall wird Herr Neeb von den Rechtsanwälten Diesel, Schmitt und Ammer vertreten. 

Der Vorwurf 

Herr Neeb mahnt zahlreiche eBay-Händler ab, da sich diese ggf. zum Schein als private Anbieter ausgeben sollen, obwohl seiner Meinung nach zahlreiche Indizien für eine gewerbliche Stellung vorliegen. Agiert der eBay-Händler nur zum Schein als privater Anbieter, liegt in der Tat ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor. 

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um das Verhalten einzustellen bzw. Wiederholungstaten unter Strafe zu stellen. Zudem sollen die Abmahnkosten vom Abgemahnten getragen werden. 

Unsere Einschätzung

Herr Neeb ist vor allem in der aktuellen Karnevalszeit aktiv und mahnt zahlreiche Kostüm-Anbieter ab. Ob jede der Abmahnungen rechtmäßig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Zahlreiche Kriterien, die durch die Rechtsprechung festgelegt wurden, können die Stellung einer gewerblichen Tätigkeit indizieren. 

Uns ist bewusst, dass die Identifizierung einer gewerblichen Stellung nicht einfach ist und vor allem für rechtliche Laien eine Herausforderung darstellt. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, die rechtlichen Anforderungen einzuhalten. 

Unser Rat

Nehmen Sie die Abmahnung von Herrn Neeb ernst und kontaktieren Sie innerhalb der Frist einen Anwalt. Umso eher Sie agieren, desto mehr Möglichkeiten stehen uns zur Verfügung.


Wir helfen Ihnen!

 Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

 Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema