Erneut: Abmahnung von Rebecca Hölz über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde erneut eine Abmahnung von Rebecca Hölz über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie mich einfach an. Ich berate gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Angebot von Kosmetik auf dem Online-Marktplatz eBay. Unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  • fehlende Angabe des Grundpreises gemäß den Vorgaben der Preisangabenverordnung und
  • fehlende Link-Funktionalität bei dem eingebundenen Hinweis auf die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren soll der abgemahnte Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro tragen (1.171,67 Euro).

Meine Einschätzung

Eine Abmahnung wegen eines Grundpreisverstoßes oder wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Einbindung eines anklickbaren Links auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU ist für Online Händler problematisch, weil die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben recht fehleranfällig ist. Dies sollten Sie bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unbedingt berücksichtigen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frau Rebecca Hölz über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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