Erneut: Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde erneut eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit von Stephan Schulze:

Über die Abmahntätigkeit von Stephan Schulze habe ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-von-stephan-schulze-ueber-die-kanzlei-klier-ott-erhalten_182249.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Die weitere mir vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Verkäufer unterschiedliche Küchengeräte angeboten hatte. Gerügt wird insoweit, dass der abgemahnte Anbieter fast ausschließlich Neuware anbiete und dies häufig in höheren Stückzahlen. Dementsprechend sei es offensichtlich, dass es sich bei den angebotenen Produkten nicht um private Verkäufe handele. Auf die Behauptung, privater Nutzer zu sein, komme es nicht an. Der Anbieter sei als Unternehmer einzustufen.

Die Abmahnung bezieht sich somit auf den Vorwurf, dass der abgemahnte Anbieter Ware mit der Behauptung anbietet, privater Verkäufer zu sein, obwohl er demgegenüber tatsächlich als Unternehmer zu qualifizieren sei. Dies sei eine unzulässige geschäftliche Handlung.  

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro zahlen (1.134,55 Euro).

Meine Einschätzung: 

Wenn Sie als privater Verkäufer regelmäßig oder in größerem Umfang Produkte bei eBay anbieten, besteht ein erhebliches Risiko, dass diese Angebote rechtlich als gewerbliche Angebote bewertet werden. Dies hat nicht nur zur Folge, dass Sie dann sämtliche Vorgaben für gewerbliche Verkäufer erfüllen müssen und z.B. ein Impressum und Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher vorhalten müssen. Sie müssen vielmehr insbesondere auch als gewerblicher Verkäufer auftreten. Bitte beachten Sie, dass die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten fließend ist. Informationen zu dieser Problematik finden Sie in einem Beitrag auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer unzulässigen geschäftlichen Handlung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Aus meiner Tätigkeit ist mir insoweit bekannt, dass Stephan Schulze in den von ihm eingeleiteten Verfahren im nächsten Schritt gegebenenfalls auch gerichtliche Verfahren einleitet, also eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Klage einreicht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene wie Sie zu Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Stephan Schulze über die Kanzlei Klier & Ott erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Informationen für Sie:

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten und möchten sich einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema einstweilige Verfügung verschaffen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-einstweilige-verfuegung-erhalten-was-tun-188973.html



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