Erneute Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH – Der Euro Truck Simulator 2 – was ist zu tun?

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Erneut wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der Mandantin Astragon Sales & Services GmbH zur Prüfung vorgelegt.

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. So soll die Astragon Sales & Services GmbH Nutzungsrechte an diverse Computerspielen haben. Vorliegend wurde die rechtswidrige Nutzung des Computerspiels „Euro Truck Simulator 2“ abgemahnt.

I. Die Abmahnung – der Vorwurf der Astragon Sales & Services GmbH

Die Kanzlei Nimrod soll durch die Astragon Sales & Services GmbH damit beauftragt worden sein, sogenannte P2P Netzwerke oder auch Filesharingnetzwerke auf Urheberrechtsverletzungen hin zu überwachen. Mit einem technischen Dienstleister sei gerichtsfest und beweissicher festgestellt worden, dass der Euro Truck Simulator herunter- und hochgeladen wurde.

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und Freistellung von den Kosten der Astragon Sales & Services GmbH geltend gemacht.

1. Unterlassungsanspruch

Es bestehe zunächst ein Unterlassungsanspruch aus § 7 Absatz 1 Satz 1 UrhG. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Die Besonderheit: mit einer Unterschrift wird nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Zugleich wird auch ein Vergleichsvertrag geschlossen.

Unser Rat: Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die Erklärung! Ist die Unterlassungserklärung erst einmal abgegeben, gibt es kein zurück. Gleichzeitig gehen Sie einen Vertrag ein, ohne vorab die Rechtslage zu prüfen. Mit der Abgabe der Erklärungen verpflichten Sie sich zu einer Zahlung, ohne vorab die behaupteten Ansprüche zu überprüfen.

2. Schadenersatzanspruch – viel Geld für ein Computerspiel

In der Abmahnung wir zugleich ein Schadenersatzanspruch der Astragon Sales & Services GmbH behauptet. Der Schadenersatzanspruch wird beziffert auf mindestens 2.500 Euro. Der Schadenersatz wird in der Abmahnung nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet.

Unser Rat: Tatsächlich werden im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen Schadenersatzansprüche regelmäßig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Hiernach berechnet sich die Höhe eines Schadenersatzes anhand einer fiktiven Lizenzgebühr: Wie viel hätte eine Lizenz einen Lizenznehmer gekostet? In der uns vorliegenden Abmahnung wird von einem 150-fachen bzw. 400-fachen Lizenzwert ausgegangen. Dies halten wir für fraglich. Die Gerichte gehen teils von niedrigeren Lizenzwerten aus. Zahlen Sie keinesfalls auf Forderungen, ohne diese vorab anwaltlich zu überprüfen! Schadenersatzansprüche sind teils deutlich überzogen!

3. Freistellung von den Rechtsanwaltskosten

In der uns vorgelegten Abmahnung werden zuletzt Anwaltsgebühren anhand eines Streitwertes in Höhe von 32.500 Euro berechnet. Die Anwaltsgebühren werden auf 1.239,40 Euro zusammengefasst. Dabei wird der Unterlassungsstreitwert in der uns vorliegenden Abmahnung auf 30.000 Euro beziffert. Dies sei in Anbetracht des Erfolgs des Computerspiels „Euro Truck Simulator 2“ angemessen.

Unsere Einschätzung: Nach unserer Einschätzung ist der Unterlassungsstreitwert sehr hoch bemessen. Anhand des Gegenstandswertes bemessen sich auch die Anwaltsgebühren. Die Höhe des Gegenstandswertes hat daher maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Anwaltskosten. Der Euro Truck Simulator 2 wurde im Jahr 2012 veröffentlicht und ist der Nachfolger des Euro Truck Simulator aus dem Jahr 2008. Unserer Einschätzung nach ist der Unterlassungsanspruch zu hoch bemessen. Maßgeblich für den Gegenstandswert ist der Wert des Interesses des Anspruchsinhabers an der Durchsetzung seines Anspruchs. Die Nachfrage auf dem Markt der Computerspiele dürfte maßgeblich von einer Aktualität entsprechender Computerspiele abhängen. Für alte Computerspiele dürfte eine Nachfrage daher stetig sinken. So ist als Ableger des Euro Truck Simulator 2 unter anderem der American Truck Simulator und auch bereits der Euro Truck Simulator 3 erschienen. Da auch der Wert der Software im Laufe der Zeit sinken dürfte, erscheint es abwegig anzunehmen, dass ein vernünftiger Lizenznehmer für ein möglicherweise überholtes Computerspiel erhebliche Lizenzgebühren zu zahlen bereit wäre. Keinesfalls sollten Anwaltskosten ohne vorherige Überprüfung gezahlt werden!

II. Nimrod Rechtsanwälte und Astragon Sales & Services GmbH– Betrug?

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte ist eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die insbesondere Rechteinhaber im Bereich illegaler Uploads und Downloads von Software und Computerspielen vertritt. Bei den Abmahnungen der Kanzlei handelt es sich daher nicht um Betrug. Die Abmahnungen sind daher weder ein Betrug oder eine Masche, sondern ernst zu nehmen. Nimrod mahnt unter anderem für folgende Rechteinhaber ab:

  • Astragon Sales & Services GmbH
  • Astragon Entertainment GmbH

Die Astragon Entertainment GmbH bietet unter anderem folgende Computerspiele an:

  • Transport Fever 2
  • Landwirtschafts-Simulator 19 und 20 und Erweiterungen
  • Bus Simulator
  • Bus Simulator 18
  • Construction Simulator 2 und 3
  • Fishig: Barents Sea
  • Gear Club unlimited 2
  • Mudrunner – American Wilds
  • American Truck Simulator Oregon
  • Blacksad
  • Asterix & Obelix XXL 2 Nintendo Switch
  • Asterix XXL3: Der Kristall-Hinkelstein Collectors Edition

Unser Rat: Auch wenn die Forderungen in Abmahnungen zunächst hoch erscheinen, sollten Sie ein Schreiben der Nimrod Rechtsanwälte in jedem Fall ernst nehmen und Fristen keinesfalls unbeachtet verstreichen lassen. Lassen Sie eine Abmahnung in jedem Fall prüfen, unterschreiben Sie nicht voreilig eine Unterlassungserklärung ab oder unterschreiben irgendetwas ohne vorherige Prüfung. Keinesfalls sollten Sie irgendwelche Zahlungen ohne vorherige Prüfung leisten.

III. Die Rechtslage zu vergleichbaren Abmahnungen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) trifft den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, eine sekundäre Darlegungslast, wenn er als Anschlussinhaber geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen. (BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08 (OLG Frankfurt a.M.). Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, haftet hiernach unter bestimmten Voraussetzungen ggf. auf Unterlassung, wenn Dritte den Anschluss missbräuchlich benutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke in Internettauschbörsen einstellen. Auch bestehen unter ggf. die geltend gemachten Ansprüche.

Unser Rat: Sollten Sie eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte erhalten haben, so setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Gerne führen wir mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch. Wir prüfen die Abmahnung und geben ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

IV. Abmahnung erhalten? Was jetzt?

Wir raten:

  • Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben zu – wir helfen sofort und geben eine unverbindliche Ersteinschätzung.
  • Sie müssen auf eine Abmahnung unbedingt reagieren. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst.
  • Wir überprüfen Abmahnungen. Unwirksame Abmahnungen können wir zurückweisen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
  • Sollten Sie das Urheberrecht verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

V. Fazit zu Abmahnungen der Astragon Sales & Services GmbH

Nutzen Sie unter keinen Umständen urheberrechtlich geschützte Computerspiele ohne eine Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers.

Eine urheberrechtliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Werden Fristen missachtet oder die Abmahnung gar ignoriert, droht Ihnen ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Klage sowie weitere erhebliche Kosten.

VI. Wir können helfen, bei Abmahnungen der Astragon Sales & Services GmbH.

Sollten Sie zu Unrecht abgemahnt worden sein müssen Sie nicht zahlen. Lassen Sie eine Abmahnung daher prüfen.

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, wegen einer Urheberrechtsverletzung betreffend das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 erhalten? 

Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns. 

Gerne überprüfen wir für Sie eine Abmahnung der Astragon Sales & Services GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin, wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Foto(s): Oliver Eiben


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