Erste Oderfelder insolvent! Anwälte beraten Anleger zu ihren Möglichkeiten!

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Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat am 23.o08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet.

Anleger, die ihr Geld z.B. in die Modelle Lombard Classic III bei der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft als stille Gesellschafter investiert haben, drohen hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen könnten.

Damit gehen die Hiobsbotschaften der letzten Monate für die Anleger weiter, denn bereits seit Monaten hatten Anleger teilweise auf die Rückzahlung der Anlegergelder gewartet.

Schließlich wurde Anlegern eine Liste mit den angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben werden. Diese war jedoch erschreckend hinsichtlich des Werts der angeblich vorhandenen Pfandgegenstände, da die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert waren als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen haben.. Die Insolvenz kommt damit nicht überraschend.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg „waren die Angaben zu dem angeblichen Wert der Pfänder durchaus bemerkenswert, denn Pfandgegenstände werden von Pfandhäusern aus Sicherheitsgründen nur mit großem Abschlag von mindestens 20 % bis hin zu 75 % entgegengenommen, um gerade eine Verwertung im Ernstfall ohne große Verluste zu gewährleisten.“

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offen halten.

Hierzu wird zu gegebener Zeit die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle gehören, allerdings auch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation.

Hierzu könnte z.B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen. So ist schon nicht sicher, ob nicht eventuell Betrug im Spiel war, so hat die Staatsanwaltschaft Medienberichten zufolge auch inzwischen Durchsuchungen vorgenommen.

Weiter sollte eine Haftung der jeweiligen Vermittler geprüft werden, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. „Gerade die Einschaltung eines Treuhänders war ja für die Anleger ein wesentliches Sicherheitselement“, so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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