Erste Oderfelder/Lombardium: Anleger wehren sich gegen Mahnbescheide und prüfen Schadensersatz!

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Anleger z. B. von Lombard Classic 2 von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft flattern seit kurzem Mahnbescheide ins Haus, in denen sie aufgefordert werden, ihre Ergebnisbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014 wieder zurückzubezahlen, da die Geschäftsführung dazu gehalten sei, diese Ausschüttungen zum Wohl des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern, andernfalls würden gerichtliche Schritte erwogen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, zumal die Bilanz für das Jahr 2014 den Anlegern noch nicht einmal zur Prüfung vorliegt. Außerdem könnten Anleger auch eventuell mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen oder sich auf die Fälligkeit ihrer Forderungen berufen.“

Vorausgegangen war, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG den Anlegern mitgeteilt hat, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu dem Ergebnis gelangen soll, dass die Summe der Pfandgüter zum Bewertungsstichtag nur zwischen 4,7 Mio. € und 7,9 Mio. € zu bewerten sei. Bei Lombard Classic 3 soll die Bewertung ca. 11 Mio. € ergeben.

Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth sind das „skandalöse Neuigkeiten für die Anleger“. Bei Darlehen in Höhe von über 100 Mio. €, die ausgegeben wurden, sollen also nur noch ca. 5 – 11 % als Sicherheitsgegenstände in Form von Pfändern vorhanden sein. Die Anlegergelder, die also in Form von Darlehen weitergereicht wurden, wurden also in großem Stil vernichtet.

Dr. Späth hierzu: „Diese Angaben überzeugen mich überhaupt nicht. Ich vermute vielmehr ganz klar ein schuldhaftes Handeln der Fondsgeschäftsführung, der Lombardium Hamburg und eventuell auch des Mittelverwendungskontrolleurs. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, und Anlegergelder veruntreut worden sein könnten.“

Inzwischen hat Medienberichten von gestern zufolge auch die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Razzia bei dem Pfandleihhaus Lombardium durchgeführt, bei der Büros in ganz Deutschland durchsucht worden sein sollen.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner könnte z. B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen, aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden.

Auch die Haftung des jeweiligen Anlageberaters- und vermittlers sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, denn der Anlageberater schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung, die teilweise, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, nicht vorgelegen haben dürfte.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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