Eskalationsschreiben der Rechtsanwälte U + C aus Regensburg

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Mir liegt ein Schreiben der Kanzlei U + C vor, in welchem diese einen ursprünglich angebotenen „Vergleichsbetrag” von 650,- Euro zurücknehmen und nun einen Betrag von 1.286,80 Euro fordern.

Ein derartiges Vorgehen der Kollegen ist nicht neu, jeder auf diesem Gebiet tätige Rechtsanwalt sollte wissen, mit welchen Argumenten einem solchen Vorgehen, insbesondere der Erhöhung, entgegenzutreten ist. Fraglos handelt es sich bei dem Schreiben um ein „Formschreiben”, also ein vorgefertigtes Schreiben, das ebenso wie die Abmahnung selbst für eine Vielzahl von Fällen aufgesetzt worden ist. Da ein Formschreiben den Umständen des Einzelfalls nie gerecht werden kann, ergibt sich das Drohpotential damit vor allem aus der Erhöhung des geforderten Betrages selbst.

Da derartige Antwortschreiben des Öfteren viele Monate, nicht selten 1 Jahr und sogar länger auf sich warten lassen, werden die Adressaten doppelt überrascht, da sie nach Ablauf einer gewissen Zeit davon ausgehen, die Sache sei nun erledigt. Wer rechnet schon mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren und einer Kanzlei, die erst nach vielen Monaten auf eine Angelegenheit zurückkommt?

In dem mir vorliegenden Fall hatte mein Mandant aus Münster die Abmahnung zudem gar nicht erhalten, sondern sofort das Eskalationsschreiben bekommen. Abgesehen davon, dass das Schreiben für „Überraschung” sorgte, ist festzustellen, dass auf die bis dato nicht abgegebene Unterlassungserklärung kein Verfahren sondern ein weiteres Schreiben folgte - wenn auch mit eskalierendem Inhalt.

Auch wenn vor dem Hintergrund hoher Streitwerte und einer unsicheren bis schwierigen Rechtslage - auch für den zu Unrecht Abgemahnten - keinesfalls dazu zu raten ist, Abmahnschreiben zu ignorieren, zeigt zumindest in diesem Fall das Vorgehen der Kollegen U + C, dass nicht sofort zur Klage gegriffen werden muss, wenn die erste Frist versäumt wurde. Bereits die Anzahl der Abmahnungen dürfte einer gerichtlichen Verfolgung in vielen Fällen entgegenstehen.

Eine Verteidigung gegen Abmahnungen der Kanzlei U + C ist jedenfalls anzuraten, insbesondere sollte die beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden.


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