EUGH entscheidet: Ausgleichszahlungen bei Flugausfällen und -verspätungen sind auch bei Streiks möglich

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Verbraucher können auch bei Flugannullierungen und Flugverspätungen infolge von Streiks Ausgleichs- und Unterstützungszahlungen verlangen. 

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 23.03.2021 - C-28/20 entschieden, dass Fluggäste auch bei streikbedingten Flugverspätungen und Flugannullierungen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen von der Fluggesellschaft verlangen können. 

Was war passiert? 

Durch den Streikaufruf einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtunternehmens kam es zu Flugannullierungen und Flugverspätungen. 

Der Fluggast forderte von der Airline infolgedessen Ausgleichszahlungen. Die Fluggesellschaft berief sich darauf, dass aufgrund des Streiks außergerwöhnliche Umstände vorliegen würden und verweigerte die Zahlung 

Welche Rechte habe ich? 

Die Fluggastrechteverordnung bestimmt, dass der Fluggast bei Annullierungen oder Verspätungen von mindestens drei bzw. vier Stunden je nach Länge der gebuchten Flugstrecke mindestens eine Ausgleichszahlung von € 250,- erhält. Diese Entschädigungsansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Verspätung oder Annullierung auf "außergewöhnliche Umstände" beruht. Mit diesem Argument versuchen Airlines gerade bei Streiks, ihre Entschädigungspflicht zu bestreiten. 

Sind auch Sie betroffen? 

Haben auch Sie verspätet oder überhaupt nicht Ihren Zielort erreicht? Die auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger prüft gerne, ob und in welcher Höhe Ihnen infolgedessen Ansprüche zustehen und setzt Ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften für Sie durch.



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