EuGH: Thermofenster unzulässig – Dieselkäufer erzielen Erfolg

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EuGH erteilt Thermofenster Absage - Blamage für Autoindustrie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einer mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben: Sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen sind nicht zulässig, wenn sie bewirken, dass die Abgasreinigung nur in einer engen Temperaturspanne von 15-33 Grad Celsius voll arbeitet. Dann liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Eine Ausnahme könne zwar gelten, so der EuGH, wenn das Thermofenster nachweislich zum Schutz des Motors eingebaut werde. Doch auch dann sei die Abschalteinrichtung unzulässig, wenn sie den Großteil des Jahres unter normalen Bedingungen, also praktisch immer, laufe.

Konkret geht es in dem Verfahren um Motoren des Volkswagen-Konzerns des Typs EA 189. In diesen Motoren war eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt worden, mit der die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht („Schummelsoftware“). Diese Enthüllung hatte 2015 den eigentlichen „Dieselskandal“ ausgelöst. VW musste in tausenden Fällen Schadensersatz leisten. Das sog. Thermofenster ist eine weitere Programmierung, die von der ursprünglich aufgedeckten Schummelsoftware getrennt zu sehen ist. Das Thermofenster ist in zahlreichen Fahrzeugen auch anderer Konzerne eingebaut und wohl auch im Update, mit dem VW die Schummelsoftware entfernen wollte.

Hintergrund der Verhandlung sind drei Verfahren gegen Volkswagen und zwei Autohändler, die vor österreichischen Gerichten verhandelt werden. Die Käufer der Autos – die mit einer entsprechenden Software ausgestattet sind – verlangen, dass VW die Wagen zurücknimmt und Schadenersatz zahlt (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20). Die Gerichte hatten Rechtsfragen, zu deren Klärung EU-Recht ausgelegt werden muss, dem EuGH vorgelegt.  Das Urteil ist für nationale Gerichte bindend.

EuGH rundet Rechtsprechung ab und gibt BGH Weg vor

Das Urteil ist auch im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren zu sehen. In seinen Schlussanträgen vom 02. Juni 2022 in einem Daimler-Verfahren hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Athanasios Rantos erklärt, dass Verbrauchern ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn in ihren Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist und damit die Rechte von Betroffenen im Dieselskandal deutlich gestärkt (Az. C 100/21). Hier stand aber eine Entscheidung noch aus.

Es zeichnet sich also ab, dass deutschen Käufern von Dieselfahrzeugen mit Thermofenster und anderen unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadenersatz zusteht. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Hersteller absichtlich oder fahrlässig rechtswidrige Software programmiert haben, sondern nur darauf, ob eine solche vorliegt. Dies bedeutet im Vergleich zur bisherigen Gerichtspraxis einen bedeutenden Fortschritt.

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