EuGH-Urteil im Abgasskandal – Abschalteinrichtungen sind unzulässig - C-693/18

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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.12.2020 den Verbraucherschutz im Abgasskandal erheblich gestärkt (Az.: C-693/18) und Schadensersatzansprüche gegen fast alle Autohersteller ermöglicht.

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Der EuGH erklärte, dass Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich illegal sind. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor plötzlichen Schäden dienen. Funktionen, die den Motor vor langfristigeren Folgen wie Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen, stellte der EuGH klar. Dies würde nach Ansicht der Richter zu einer Aushöhlung des generellen Verbots von Abschalteinrichtungen führen. 

Urteil trifft VW, Mercedes und weitere Hersteller 

„Das Urteil des EuGH trifft nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller wie Daimler, die bei Dieselmotoren Funktionen wie ein Thermofenster bei der Abgasreinigung oder andere Abschalteinrichtungen verwenden. Diese Einrichtungen sind nach dem Urteil unzulässig und betroffene Autokäufer können rechtliche Ansprüche gegen VW, Daimler und andere Autohersteller geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin. 

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Verfahren im Abgasskandal vor einem französischen Gericht. Dieses wollte vom EuGH klären lassen, ob in dem VW-Dieselmotor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung steckt und inwieweit Abschalteinrichtungen überhaupt zulässig sein können. 

Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig 

Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston führte dazu in ihrem Schlussgutachten vom 30. April 2020 aus, dass Abschalteinrichtungen, die die Wirkung des Emissionskotrollsystems verringern, nach der Verordnung Nr. 715/2007 unzulässig sind. Sie könnte nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn sie notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Diese Ausnahmen seien aber sehr eng auszulegen, machte die Generalanwältin klar. Abschalteinrichtungen, die den Motor vor langfristigen Folgen wie Abnutzung oder Wertverlust schützen sollen, seien auch nicht ausnahmsweise zulässig. 

Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässig 

Der Richter am EuGH folgten in ihrem Urteil den Ausführungen der Generalanwältin. Dabei kann das Urteil Auswirkungen auf viele Autohersteller haben. Autobauer wie Daimler argumentieren immer wieder, dass die Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung aus Motorschutzgründen notwendig sei. Allerdings geht es dabei nicht um den Schutz des Motors vor unmittelbaren Schäden, sondern eher um den langfristigen Schutz vor Versottung. „Der EuGH hat dieser Argumentation endgültig den Zahn gezogen. Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster aber auch andere Funktionen sind illegal. Betroffene Autokäufer können daher Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Balduin. 

Thermofenster auch nach Software-Update und beim EA 288 

Thermofenster werden z.B. in dem VW-Motor EA 189 auch nach dem Software-Update verwendet und kommen außerdem bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 zum Einsatz. „Auch hier bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Balduin, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. 

Mehr Informationen: https://www.balduin-partner.de/vw-abgasskandal/

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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