✅ EUIPO Markenanmeldung Gebühren, Ablauf – so geht der Profi vor!

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EUIPO Markenanmeldung Gebühren, Ablauf – so geht der Profi vor!


Die EUIPO Markenanmeldung ist nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern auch eine strategische Investition für Unternehmen, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Durch die Registrierung ihrer Marken beim EUIPO sichern sich Unternehmen exklusive Rechte an ihren Marken innerhalb der gesamten EU. Diese exklusiven Rechte ermöglichen es den Unternehmen, andere Marktteilnehmer daran zu hindern, identische oder ähnliche Marken für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Eine Unionsmarke – oder EU Marke – gilt in allen Mitgliedstaaten der EU – dazu genügt es einer einzigen Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie eine EUIPO Marke anmelden. Wir informieren Sie über den Ablauf einer EUIPO Markenanmeldung und die EUIPO Gebühren.


Was ist eine EUIPO Markenanmeldung?


Eine EUIPO Markenanmeldung bezeichnet den Prozess, durch den Sie eine EUIPO Marke anmelden. Dieser Schritt ist entscheidend für Unternehmen oder Einzelpersonen, die ihre Marken in der gesamten EU schützen möchten. Wenn Sie eine EUIPO Marke anmelden, erhalten Sie exklusive Rechte an Ihren Marken innerhalb des gesamten EU-Marktes. Eine EUIPO Markenanmeldung bietet rechtlichen Schutz und einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert, indem sie es Unternehmen ermöglicht, andere Marktteilnehmer daran zu hindern, identische oder ähnliche Marken für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Der Prozess der Markenanmeldung beim EUIPO erfordert ein Verständnis spezifischer Abläufe, die Einreichung der erforderlichen Dokumente und die Zahlung der entsprechenden EUIPO Gebühren.


EUIPO Marke anmelden: Die Wahl der richtigen Markenkategorie


Die EUIPO Markenanmeldung erfordert eine sorgfältige Auswahl spezifischer Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß den Bestimmungen des Nizzaer Abkommens. Diese Klassifizierung beruht auf der international anerkannten Nizza-Klassifikation, die eine systematische Einteilung in insgesamt 45 Klassen vorsieht. Die korrekte Auswahl der Klassen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Ihre Marke in den relevanten Bereichen angemessen geschützt wird. Eine präzise Klassifizierung gewährleistet nicht nur einen adäquaten Schutz Ihrer Marke, sondern bildet auch die Grundlage für eine effektive Durchsetzungsstrategie Ihrer Markenrechte. Diese Strategie umfasst die fortlaufende Überwachung potenzieller Verletzungen sowie die aktive Verteidigung Ihrer Marke im Falle von Streitigkeiten oder Angriffen durch Dritte. Wenn Sie eine EUIPO Marke anmelden wollen, helfen wir Ihnen gerne. Wir beraten Sie auch zum Ablauf und den EUIPO Gebühren.



Der Anmeldeprozess Schritt für Schritt


Die EUIPO Markenanmeldung kann online durchgeführt werden und umfasst mehrere Schritte. Dazu gehören die Einreichung des Antrags, die Zahlung der EUIPO Gebühren und das Durchlaufen des Prüfungsverfahrens durch das EUIPO, wenn Sie eine EUIPO Marke anmelden.


1. Recherche und Vorbereitung


Vor der EUIPO markenanmeldung ist eine gründliche Markenrecherche unerlässlich. Diese Recherche dient dazu, potenzielle Konflikte mit bereits registrierten Marken zu erkennen und zu vermeiden. Zudem ist es wichtig, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sorgfältig zu definieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind.


2. EUIPO Marke anmelden


Die EUIPO Markenanmeldung erfolgt online über das EUIPO-Portal. Dabei muss das Antragsformular ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente eingereicht werden. Zu diesen Dokumenten gehören neben dem Antragsformular auch eine Abbildung der Marke sowie eine Liste der Waren oder Dienstleistungen, für die der Schutz beantragt wird. Zusätzlich sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten, deren Höhe von der Anzahl der Klassen abhängt.


3. Prüfung durch das EUIPO


Wenn Sie eine EUIPO Marke anmelden wollen, prüft das EUIPO die Marke auf ihre Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert möglicherweise zusätzliche Dokumentation. Das EUIPO überprüft unter anderem die Unterscheidbarkeit der Marke sowie die Klarheit und Genauigkeit des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Bei Bedarf können weitere Informationen oder Anpassungen angefordert werden, bevor die Prüfung abgeschlossen ist.


4. Erteilung des Markenschutzes


Nach erfolgreicher Prüfung und ohne Einsprüche wird Ihre Marke beim EUIPO registriert. Dieser Schritt gewährt Ihnen das exklusive Recht zur Nutzung Ihrer Marke in der gesamten EU und ist ein wichtiger Meilenstein für Ihr Unternehmen und die EUIPO Markenanmeldung.

EUIPO Gebühren


  • Die Grundgebühr der EUIPO Gebühren für eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen beläuft sich auf 850 Euro.
  • Die Anmeldegebühr der EUIPO Gebühren für die zweite Klasse beträgt 50 Euro.
  • Die der EUIPO Gebühren für die dritte Klasse und jeweils jede weitere beträgt 150 EUR.

Die Zahlung der der EUIPO Gebühren für die Anmeldung der Unionsmarke muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung beim EUIPO erfolgen. Ihre EUIPO Markenanmeldung wird erst bearbeitet, sobald die alle EUIPO Gebühren eingegangen sind. Die Anwaltskosten für die EUIPO Markenanmeldung sind in den EUIPO Gebühren nicht inbegriffen.

EUIPO Marke anmelden online versus traditionelle Methoden


Die schnellste und einfachste Methode der EUIPO Markenanmeldung ist die Online-Registrierung ist. Diese kann elektronisch über das E-Filing-System erfolgen oder alternativ per Post oder persönlicher Übergabe direkt beim Amt eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Anmeldung bei der Zentralbehörde eines Mitgliedstaates oder bei BOIP in den Benelux-Ländern einzureichen.

Bei der Einreichung des Antrags müssen die entsprechenden Gebühren entrichtet werden. Das Anmeldeformular, das auf der Website des EUIPO verfügbar ist, muss vollständig ausgefüllt sein, und eine klare Darstellung des Designs muss beigefügt werden, sei es in Form einer grafischen Darstellung oder einer Fotografie.

Zusätzlich zur Anmeldung sind die vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Beantragung einer Aufschiebung der Bekanntmachung. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine EUIPO Marke anmelden wollen.


Wichtige Aspekte der Markenrecherche


Die Markenämter führen vor der EUIPO Markenanmeldung keine eigenen Markenrecherchen durch. Sie prüfen lediglich, ob einem Zeichen absolute Eintragungshindernisse gemäß § 8 MarkenG oder Artikel 7 der Unionsmarkenverordnung entgegenstehen.

Relative Eintragungshindernisse, wie eine mögliche Kollision mit bereits eingetragenen Marken oder anderen Schutzrechten (z. B. Unternehmenskennzeichen), werden von den Ämtern nicht geprüft. Personen, die eine Marke oder ein anderes Kennzeichen ohne vorherige Markenrecherche verwenden, handeln nach gängiger Rechtsprechung fahrlässig und können schadenersatzpflichtig sein.

Die Grundüberlegung für die Markenrecherche beginnt mit der Bestimmung der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke genutzt werden soll. Die Marke ermöglicht es ihrem Inhaber, die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Produkte gerichtlich zu untersagen, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr entsteht. Diese Gefahr besteht, wenn die sich gegenüberstehenden Zeichen gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden können, was maßgeblich von der ursprünglichen Unterscheidungskraft der Marke abhängt. Daher ist es für jemanden, der ein Zeichen als Marke anmelden möchte, entscheidend zu klären, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke verwendet werden soll.


Umgang mit Widersprüchen und Einsprüchen gegen EUIPO Markenanmeldung


Es kann vorkommen, dass Dritte Einspruch gegen Ihre EUIPO Markenanmeldung erheben. In solchen Fällen ist es wichtig, die richtige Strategie zu entwickeln, um Ihre Rechte zu verteidigen und die Registrierung Ihrer Marke sicherzustellen.

Im Falle eines festgestellten Konflikts zwischen Ihrer Marke und älteren Rechten kann eine Partei einen Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen. Dieser Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Ihrer Markenanmeldung erfolgen. Nach Einreichung des Widerspruchs erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, jedoch prüft das EUIPO den Widerspruch zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Es wird empfohlen, sich frühzeitig an einen Anwalt für Markenrecht zu wenden, um mögliche Lösungen zu erörtern. Nach Abschluss der Zulässigkeitsprüfung erhalten alle Beteiligten einen Kalender mit den Fristen für die nächsten Schritte. Sollte keine vorherige Einigung erzielt worden sein, wird während der "Cooling-off"-Phase versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen. Wenn keine Einigung erzielt wird, folgt der kontradiktorische Teil des Verfahrens, bei dem alle beteiligten Parteien und der Widersprechende aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben. Schließlich erfolgt die endgültige Entscheidung, und bei erfolgreicher Durchführung aller vorherigen Schritte wird die Eintragung vorgenommen.


EUIPO Marke anmelden: Pflege und Verwaltung nach der Anmeldung


Die effektive Verwaltung einer Marke ist von entscheidender Bedeutung für Markeninhaber. Dies umfassen die Überwachung, Pflege und Verwaltung der Marke, einschließlich der Verlängerung des Markenschutzes sowie gegebenenfalls der Löschung nicht mehr benötigter Marken. Die Übertragung von Marken ist oft erforderlich, und Markeninhaber sollten ihre Marke überwachen lassen, um schnell auf Markenverletzungen reagieren zu können.

Die Schutzdauer einer Marke variiert je nach Anmeldedatum. Die Verlängerung der Marke ist theoretisch unbegrenzt möglich und wird wirksam, wenn die Verlängerungsgebühr rechtzeitig eingezahlt wird.

Die Verlängerungsgebühr muss 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden, andernfalls fallen Zuschlagsgebühren an. Es ist ratsam, die Fristen zu notieren oder die Markenüberwachung durch Fachanwälte durchführen zu lassen.

Das DPMA benachrichtigt Markeninhaber in der Regel 8 Monate im Voraus über den Ablauf der Schutzdauer, jedoch können sie sich nicht auf diese Benachrichtigung verlassen.

Es ist zu empfehlen, nach einer EUIPO Markenanmeldung die Marke regelmäßig überwachen zu lassen, um Markenverletzungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Die Kosten für die Überwachung sind überschaubar und können durch Fachanwälte durchgeführt werden.


Erweiterung des Markenschutzes auf andere Länder


Im Vergleich zur Unionsmarke, die lediglich Schutz in maximal 27 EU-Ländern bietet, ermöglicht die internationale Markenregistrierung Schutz in bis zu 97 Mitgliedsstaaten. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Markenschutz nahezu global auszudehnen und in Märkten außerhalb der EU präsent zu sein. Die internationale Markenregistrierung bietet zudem ein einheitliches Anmeldeverfahren und eine zentrale Verwaltung, was Unternehmen zusätzliche Vorteile verschafft.


Das Verfahren zur internationalen Markenregistrierung basiert auf dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA). Unternehmen müssen zunächst ihre Marke bei der Ursprungsbehörde registrieren lassen, in der Regel das nationale Markenamt ihres Heimatlandes wie das DPMA in Deutschland. Die Ursprungsbehörde leitet den Antrag dann an die WIPO weiter, die den Antrag gemäß den Anforderungen des Madrider Abkommens und des Protokolls prüft.


Nach Genehmigung durch die WIPO wird der Antrag an die Markenämter in den Zielländern weitergeleitet, wo die Markenregistrierung beantragt wurde. Diese Ämter prüfen den Antrag gemäß ihren nationalen Gesetzen und Vorschriften und entscheiden über die Registrierung der Marke. Gebühren für die internationale Markenregistrierung müssen an die Ursprungsbehörde, die WIPO und die Markenämter in den Zielländern gezahlt werden, wobei die Höhe der Gebühren von der Anzahl der Länder und den jeweiligen Gebührensätzen abhängt.


Insgesamt ermöglicht die internationale Markenregistrierung Unternehmen, ihren Markenschutz effizient in mehreren Ländern gleichzeitig zu beantragen, was es ihnen ermöglicht, ihre Marke global zu schützen und ihre Geschäftsaktivitäten international auszuweiten.


EUIPO Markenanmeldung vom Fachanwalt


Als Spezialisten für Markenrecht unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer EUIPO Markenanmeldung. Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit im Markenrecht finden Sie hier:


Anwalt für Markenrecht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Foto(s): LL

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