Eurozins: Neue Erkenntnisse im Betrugsfall! Anwaltsinfo!

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Bei den betrügerischen Geldanlageangeboten des schwedischen Anbieters „Eurozins“ (Stockholms Berghantering AB) dürften viele Anleger Geld verloren haben.

Inzwischen gibt es aber neue wertvolle Erkenntnisse, die die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die seit April geschädigte Eurozins-Anleger vertritt, den Anlegern mitteilen will.

Banken, die Eurozins angegeben hatte, wussten nichts von einer Zusammenarbeit mit  Eurozins, teilweise arbeiteten die Verantwortlichen von Eurozins mit herein kopierten Bankenbannern, um Anleger zum Überweisen von Geldern auf Bankkonten bei diversen Banken in Europa und den USA zu bewegen.

Anders, als Eurozins teilweise den Kunden angegeben hatte, waren die Empfängerkonten allerdings nicht auf die jeweiligen Anleger eingerichtet, sondern auf andere Personen und Firmen, wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten inzwischen von diversen Banken bestätigt wurde.

Hier sind die Gelder offensichtlich gleich von den Tätern abgehoben und veruntreut worden.

Eine Bank aus Nord-Osteuropa hatte inzwischen bestätigt, dass Betrug vorliegt und der Kunde die Polizei kontaktieren sollte, inzwischen wurden diverse Strafanzeigen für Kunden im In- und Ausland gestellt.

Es liegt offensichtlich derselbe Betrug vor wie in anderen Fällen aus Schweden wie z.B. Investfinans AB, Auragen Realty AB,  bei denen ebenfalls mit  Briefkastenunternehmen aus Schweden speziell deutsche Anleger angesprochen wurden und Geld verloren hatten.

Dabei sollten betroffene Anleger umgehend handeln, 2 von der Kanzlei Dr. Späth & Partner vertretene Anleger, die ihr Geld an die US-amerikanische Santander Bank überwiesen hatten, hatten ihr Geld inzwischen vollständig von der Bank zurück erstattet erhalten, in einem Fall rund 10.000,- Euro und im 2. Fall sogar ein Betrag in Höhe von ca. 35.000,- €, der der dortigen Anlegerin vollständig über eine andere Bank auf ihr zurück überwiesen wurde!

Weiter seien Anleger darauf hingewiesen, dass eine Bank aus den Niederlanden Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten inzwischen mitgeteilt hatte, dass die dortige Staatsanwaltschaft ("Public Prosecutor´s Office") inzwischen diverse Gelder auf Konten sicher gestellt hätte und mitgeteilt, dass die Kunden am besten die Behörden kontaktieren sollten.

Das sind gute Nachrichten für die Geschädigten, zwar wurde nicht mitgeteilt, wie viel Geld sicher gestellt werden konnte, im Parallel-Betrugsfall Investfinans AB konnten aber ebenfalls bei einer deutschen Bank noch Gelder in Millionenhöhe sicher gestellt werden. Es bleibt abzuwarten, ob auch bei anderen Banken Gelder sicher gestellt wurden/werden können, auf die Anleger eventuell zugreifen könnten. 

Anleger sollten hier darauf hingewiesen werden, dass sich ein schnelles Handeln lohnen könnte, unter Umständen auch deshalb, weil geprüft werden sollte, ob das sog. "Prioritätsprinzip" gelten könnte, was soviel bedeutet wie "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Weiter können Anleger selbstverständlich Schadensersatzansprüche prüfen, z.B. gegen die verantwortlichen Hintermänner, Banken, die Konten zur Verfügung gestellt haben, aber auch z.B. gegen Kontoinhaber.

Für Anleger, die rechtsschutzversichert sind, stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Anlegers. 

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren auf die Gebiete Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und daher mit Betrugsfällen wie im Fall Eurozins bestens vertraut und geschädigte Eurozins-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden.



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