Eurozins: Schadensersatz fordern! Es eilt! Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter für vermeintliche Festgeldanlagen Eurozins (www.euro-zins.com) "Stockholms Berhantering AB" aus Stockholm sind Anleger leider offensichtlich einem Betrugsfall aufgesessen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die bereits diverse Eurozins-Anleger vertreten.

Schon die deutsche BaFin hatte mit Datum vom 02.07.2021 auf ihrer website www.bafin.de z.B. mitgeteilt, z.B. davon auszugehen ist, dass es sich bei den (Festgeld-)Verträgen um Fälschungen handeln würde, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen.

Anlegern wurde hier von den Telefonverkäufern von Eurozins mitgeteilt, dass ihr Geld in Form von Festgeld angelegt werden würde und Eurozins mit diversen Banken in Europa und den USA zusammen arbeiten würde. Die Anleger sollten dann das Geld teilweise überweisen auf angebliche "Treuhandkonten" bei diesen Banken, d.h., Kontoinhaber ist nicht der Anleger, sondern andere Personen oder Firmen.

Dabei zeigt sich inzwischen, dass die vermeintlichen "Treuhänder" das Geld nicht verwalten oder angelegt haben, sondern teilweise die Gelder gleich abgehoben haben und vermutlich veruntreut haben dürften.

Auch bei Folgeangeboten der Telefonverkäufer könnte vermutlich wieder Betrug vorliegen, denn inzwischen werden teilweise Anleger wieder kontaktiert und versucht, sie mit abstrusen Behauptungen  zum Überweisen weiterer Gelder zu bewegen, z.B. mit der Behauptung, dass Eurozins angeblich inzwischen insolvent sein soll, ein "Treuhänder" die Anlegergelder verwalten würde und diese aber nochmals weitere erhebliche Summen überweisen müssten, z.B. für Käufe irgendwelcher Aktien, damit ihr Geld erhalten bleibt. Auch hier braucht vermutlich nicht erwähnt zu werden, dass auch hier die Gefahr besteht, dass diese überwiesenen Gelder dann wieder "weg" sind.

Anleger, die bei/über Eurozins Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln, um ihr Geld zu "retten", zwar ist das Geld von Anlegern bei den Konten diverser Banken, wie inzwischen in Erfahrung gebracht werden konnte, teilweise schon abgehoben worden,  in einem Fall konnte aber einem von Dr. Späth & Partner vertretenen Anleger inzwischen von der Santander Bank in den USA der von ihm auf das dortige Konto überwiesene Betrag in Höhe von 10.000,- € vollständig zurück erstattet werden. Dies zeigt, dass Eile geboten ist und sich ein schnelles Handeln lohnen könnte.

Anleger können ohnehin prüfen, ob z.B. die Empfängerbanken, die die Konten eröffnet haben, nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden können, z.B. wegen mangelhafter Geldwäscheprüfung.

Da die Konten bei den Empfängerbanken, auf die die Anleger die Gelder überwiesen haben, teilweise auf Privatpersonen oder Firmen eröffnet wurden, seien Anleger auch darauf hingewiesen, dass eine Schadensersatzverpflichtung dieser Personen/Firmen in Betracht kommt, denn auch das leichtfertigte zur Verfügung Stellen eines Kontos kann eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Anleger auslösen, wie der BGH bereits mit Urteil vom 19.12.2012 mit dem Az. VIII ZR 302/11 entschieden hatte. In Betracht kommt hier laut BGH eine Haftung gem. § 823 II BGB i.V.m. § 261 StGB.

Falls der Kontoinhaber über den Betrug informiert war, könnte auch eine Haftung wegen Beihilfe zum Betrug gem. § 823 II in Betracht kommen.

Zwar sind die Kontoinhaber teilweise im Ausland ansässig, hier kann aber trotzdem geprüft werden, ob nicht z.B. eine Klage in Deutschland z.B. wegen des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung in Betracht kommt.

Inzwischen haben auch diverse RS-Versicherung die Kosten für ein Vorgehen der Anleger übernommen, und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger.

Anleger, die über Eurozins, "Stockholms Berghantering AB" (euro-zins.com) aus Stockholm ihr Geld angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend handeln.



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