Evotec-Aktie geht runter - Schadensersatz? DSW und Bergdolt informieren Betroffene

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Die Aktie der Evotec SE musste in den ersten Tagen des Januar eine ordentliche Talfahrt hinnehmen. Einsehbare Handelsdaten zeigen eine große Anzahl an Verkäufen in diesem Zeitraum.

Was ist passiert?

Praktisch aus dem nichts hat Vorstandschef Lanthaler seinen Rücktritt erklärt. Und das obwohl er noch einen Vertrag bis 2026 hatte. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Die Börse reagierte entsprechend negativ.

Kurz danach kamen Gerüchte auf, dass es bislang unbekannte Aktiengeschäfte Lanthalers gegeben hat. Das "Manager Magazin"  sprach von der Möglichkei eines Verstoßes gegen Meldevorschriften und des Verdachts des Insiderhandels. Beides schwerwiegende Vorwürfe.

Die Fakten, die von dem Magazin präsentiert werden, haben es in sich: Es wurden von Lanthaler erst Ende 2023 Aktiengeschäfte gemeldet, die schon lange zurücklagen. Die gesetzlichen Meldefristen wären nicht eingehalten worden. Derartige Verzögerungen sind rechtswidrig. 

Was können Aktionärinnen und Aktionäre tun?

Die Aktie von Evotec ist abgerutscht und es gibt unsaubere Vorgänge. Was aber ist die Handhabe der Betroffenen - nämliche derjenigen, die die Aktie der Evotec ihr Eigen nennen und nun Verluste hinzunehmen hatten? Gibt es eine Chance auf Schadensersatz?

Grundsätzlich ist das durchaus denkbar. Denn ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn ein Unternehmen Vorgänge, die es kennt und die wichtig für den Kurs sind (sog. Insiderinformationen) nicht veröffentlicht. Es wird auch vertreten, das es ausreicht, wenn das Unternehmen die Vorgänge auch nur kennen kann.

Es wird also zu klären sein, inwiefern die entscheidenden Tatsachen der Aktiengeschäfte Lanthalers der Evotec bekannt waren oder sie sie kennen musste. Zumindest über die Kenntnis Lanthalers selbst könnten sie als zurechenbar angesehen werden. Denn das Wissen des CEO ist ein Stück weit automatisch auch das Wissen des Unternehmens.

Hier werden rechtliche Details noch zu klären sein. Für alle, die hier einen Verlust erlitten haben, lohnt es sich aber, auf dem Laufenden zu bleiben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir sind nicht nur eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Frau Bergdolt ist auch Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der größten deutschen Anlegervereinigung. Wir beobachten diesen Vorgang sehr genau und registrieren Betroffene und Interessierte kostenlos und halten sie über Möglichkeiten und Entwicklungen in diesem Fall auf dem Laufenden. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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