Evotec: Aktionäre können Ansprüche prüfen! Anwaltsinfo!

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Die Aktie der Evotec SE musste in den ersten Tagen des Januar eine ordentliche Talfahrt hinnehmen. Einsehbare Handelsdaten zeigen eine große Anzahl an Verkäufen in diesem Zeitraum.


Praktisch aus dem nichts hatte Vorstandschef Lanthaler seinen Rücktritt erklärt. Und das, obwohl er noch einen Vertrag bis 2026 hatte. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Die Börse reagierte entsprechend negativ.

Kurz danach kamen Gerüchte auf, dass es bislang unbekannte Aktiengeschäfte Lanthalers gegeben hatte. Das "Manager Magazin" sprach von der Möglichkeit eines Verstoßes gegen Meldevorschriften und des Verdachts des Insiderhandels. Beides schwerwiegende Vorwürfe.


Die Fakten, die von dem Magazin präsentiert werden, haben es in sich: Es wurden von Lanthaler erst Ende 2023 Aktiengeschäfte gemeldet, die schon lange zurücklagen. Die gesetzlichen Meldefristen wären nicht eingehalten worden. Derartige Verzögerungen sind rechtswidrig.


Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, und Bergdolt Rechtanwälte, München, teilen betroffenen Aktionärinnen und Aktionären mit, was diese tun können:


Grundsätzlich ist es nach Ansicht von Dr. Späth & Partner und  Bergdolt Rechtsanwälten durchaus denkbar. Denn ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn ein Unternehmen Vorgänge, die es kennt und die wichtig für den Kurs sind (sog. Insiderinformationen) nicht veröffentlicht. Es wird auch vertreten, das es ausreicht, wenn das Unternehmen die Vorgänge auch nur kennen kann.


Es wird also zu klären sein, inwiefern die entscheidenden Tatsachen der Aktiengeschäfte Lanthalers der Evotec bekannt waren oder sie sie kennen musste. Zumindest über die Kenntnis Lanthalers selbst könnten sie als zurechenbar angesehen werden. Denn das Wissen des CEO ist ein Stück weit automatisch auch das Wissen des Unternehmens.

Hier werden rechtliche Details noch zu klären sein, ebenso, wie eine persönliche Haftung des ehemaligen Vorstandschefs geprüft werden könnte. 


Für alle, die hier einen Verlust erlitten haben, lohnt es sich aber nach Ansicht der beiden Kanzleien, Ansprüche zu prüfen. Beide Kanzleien  arbeiten in dem Fall zusammen und sind langjährig auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzleien mit jeweils deutlich mehr als 20 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und der Vertretung geschädigter Anleger. Gerne können sich betroffene Anleger daher an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte und Bergdolt  Rechtsanwälte wenden.



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