Fahrverbot für Diesel in Düsseldorf

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„Das wäre eine echte Konsequenz aus dem Dieselskandal und für Diesel-Fahrer in der Metropolregion Düsseldorf ein herber Schlag!“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung aus dem Zentrum Mönchengladbachs geht davon aus, dass es nicht bei den Plänen einer Projektgruppe der Bezirksregierung bleibt, sondern dass es in Düsseldorf „schneller als manchem lieb sein wird“ zu Fahrverboten in der Innenstadt kommen wird. Der Anwalt und Partner bei MBK-Rechtsanwälte geht einen Schritt weiter: „Ich denke, dass da auch Mönchengladbach, Neuss und andere Städte der Region nachziehen werden und selbst wenn nicht, ist es für einen Dieselfahrer aus dem gesamten Großraum schon ein harter Brocken, aus der Landeshauptstadt ausgesperrt zu werden.“

Hartung bezieht sich auf eine Projektgruppe der Bezirksregierung Düsseldorf, die Dieselfahrverbote als einen gangbaren bis notwendigen und alternativlosen Weg präsentiert, um die Stickoxyd-Belastungen in Düsseldorf zu verringern. Betroffen sein dürfen davon auf jeden Fall private und gewerblich genutzte Diesel der Schadstoffklassen 5 und niedriger, aber ob es grundsätzlich einen Freischein für aktuelle Diesel geben wird, ist noch unklar, denn auch diese stehen unter dem Verdacht, Abgas im kalten Zustand und unter besonderer Belastung nicht wie vorgeschrieben zu reinigen. Erst vor kurzem waren Audi A8 und Porsche Cayenne 3,0 TDI in den Schadstoffklassen 6 in die Werkstätten zurückgerufen wurden. Dem 3 Liter-Touareg von VW und weiteren Audi-Modellen wie z. B. dem Q5 und dem Q7 mit entsprechender Motorisierung drohen das gleiche Schicksal.

Die Schaltung der von Audi gebauten Motoren soll so ausgelegt sein, dass unter Belastung die auf dem Prüfstand funktionierende Schadstoffreduzierung aktiviert wird.

Hartung, der im MBK-Auftrag Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de ist, geht fest davon aus, dass Fahrverbote in ganz Deutschland kommen werden und damit nicht nur unangenehme Einschränkungen für die Besitzer von Dieselfahrzeugen einhergehen, sonders es auf dem Gebrauchtwagenmarkt auch zu erheblichen Wertverringerungen kommt.

Daher rät Hartung, sich zeitnah über die möglichen Rückgabeoptionen und Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung Gedanken zu machen und sich juristisch beraten zu lassen. Insbesondere bei finanzierten Fahrzeugen sollten die Widerrufsbelehrungen genau geprüft werde. Dr. Hartung; „In vielen Fällen lässt sich gegenüber der finanzierenden Autobank ein Widerrufsjoker ziehen. Bei nach 2014 zugelassenen Fahrzeugen muss die Bank sämtliche Ratenzahlungen sowie eine erfolgte Anzahlung erstatten und den Wagen zurücknehmen.

Aber auch bar bezahlte Autos finden den Weg zurück zu Händler oder Hersteller – abhängig vom Kaufdatum.


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