Fahrverbot und Bußgeldbescheid ?

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Die Überwachungsdichte auf den Straßen wird immer größer, Bußgeldbescheide immer häufiger. Nicht selten wir ein sog. „schweres Verkehrsdelikt“ vorgeworfen. Dies ist bereits der Fall bei innerorts 31 km/h zu schnell (außerorts 41 km/h), einer Rotlichtfahrt ab 1 Sekunde etc.

Die Folgen sind drastisch: 1 Monat Fahrverbot, 2 Flensburger Punkte die 5 Jahre eingetragen bleiben!

Unabhängig davon, ob der Bußgeldvorwurf fehlerhaft ist, ob der Fahrer erkannt werden kann, ob die Messbeamten einen Schulungsnachweis besitzen, ob die Eichsiegel unbeschädigt sind, nicht immer kann auch der spezialisierte Anwalt erfolgreich sein.

Oft wird aber nicht hinreichend beachtet, dass selbst wenn der Bußgeldbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden kann, das Fahrverbot wegzubekommen ist, meist gegen eine Verdoppelung der Geldbuße.

Hier kommt es aber in erster Linie auf die Begründung an. Liegen wie oft erhebliche berufliche (aber auch private) Härten vor, so kann sowohl die Bußgeldbehörde, wie auch der Richter in der Verhandlung vor Gericht von der Verhängung vom Fahrverbot absehen und die Geldbuße verdoppeln.

Aber so einfach ist es meist nicht. Hierzu muss genau begründet werden, um welche berufliche besondere Härte es sich handelt, z. B. Fahrer, Außendienstler noch in der Probezeit, Arbeitgeber kündigt bei Fahrverbot, Urlaub nicht länger als 10 Tage möglich, .... Auch der Selbstständige muss begründen, dass bei einem Fahrverbot z. B. Kunden wegfallen, erhebliche, existenzielle wirtschaftliche Nachteile eintreten etc.

Wer sich auf sein Glück verlassen will, der kann selbst versuchen, die Behörde oder aber das Gericht umzustimmen und das Fahrverbot wegfallen zu lassen. Wer sich nicht auf sein Glück verlassen will, beauftragt einen spezialisierten Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialisten für Bußgeldsachen und die Chancen steigen deutlich!

Nebenbei, die Rechtschutzversicherung darf die Deckungszusage nicht mit der Begründung versagen, die Erfolgsaussichten seien zu gering. Dies lässt das Gesetz nicht zu!

Lassen Sie den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen immer vom Spezialisten prüfen, lassen Sie sich beraten und verlassen Sie sich auf die Fähigkeiten Ihres Anwalts, er weiß was er tut!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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