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Fahrzeugbrief oder tatsächlicher Besitz: Wem gehört das Auto?

  • 3 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Viele meinen, wer den Fahrzeugbrief besitzt bzw. darin eingetragen ist, muss auch Eigentümer des Automobils sein. In den meisten Fällen stimmt das, aber nicht in allen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Brandenburg hat nun ein Mann sein Auto verloren, obwohl er es seiner Nichte angeblich nur leihen wollte.

Familiäre Fahrzeugübergabe

Einig waren sich die Parteien vor Gericht zumindest über eines: Der Kläger hatte seinen Suzuki Swift im November 2012 zusammen mit den beiden zugehörigen Schlüsseln freiwillig an seine Nichte übergeben.

Den Fahrzeugbrief hatte der Onkel behalten und auch als Versicherungsnehmer bei der Kfz-Versicherung blieb er selbst gemeldet. Seine Nichte ließ er dort allerdings als weitere Fahrerin eintragen.

Einen schriftlichen Vertrag – Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Leihvertrag oder was auch immer – gab es zwischen den beiden nicht. Nur ein handschriftliches Dokument, das als „Ratenzahlungsvereinbarung“ bezeichnet war, konnte im Prozess vorgelegt werden.

Außerdem hatte die Nichte nachweisbar mehrere Überweisungen an ihren Onkel getätigt. Eine davon war bezeichnet als „letzte Rate Auto“. Auch die laufenden Kosten für den Betrieb des Autos wurden jeweils von der Nichte übernommen.

Leihe, Schenkung oder Verkauf?

Der Onkel meinte, er habe das Auto nur in Form einer Leihe zur Nutzung an die Beklagte überlassen. Von einem Verkauf oder einem Geschenk könne keine Rede sein. Dementsprechend forderte er schließlich sein Eigentum zurück.

Seine Nichte hingegen glaubte an eine sogenannte gemischte Schenkung, wodurch sie inzwischen Eigentümerin des Fahrzeugs geworden sei. Schließlich hatte sie für das Auto 1200 Euro an ihren Onkel gezahlt.

Sie ging zwar davon aus, dass der Wagen mehr wert war, meinte aber, der restliche Teil sei ein Geschenk ihres Onkels gewesen. Tatsächlich hatte der Mann zuvor das Fahrzeug selbst für nur 1000 Euro erworben.

Um die Eigentumslage an dem Pkw zu klären, bemühten die beiden schließlich das Gericht. Das entschied zugunsten der Nichte und begründete das mit § 1006 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Danach wird grundsätzlich vermutet, dass derjenige, der etwas in seinem tatsächlichen Besitz hat, auch rechtlich der Eigentümer ist.

Eigentumsvermutung für Besitzer

Die beklagte Nichte hatte seit der unstreitigen Übergabe 2012 das Fahrzeug allein für sich genutzt, sie hatte die Kontrolle über alle Autoschlüssel und auch über das Kfz selbst. Damit war sie Besitzerin und nach § 1006 BGB auch vermutete Eigentümerin des Kfz.

Diese Vermutung bleibt aber widerlegbar. Wird ein Wagen gestohlen, wird der Dieb dadurch ja auch nicht zum Eigentümer. Auch wenn feststeht, dass ein Auto nur vorübergehend an jemand anderes überlassen wird, ändert sich die Eigentumssituation nicht.

Hier aber ergab sich aus verschiedene Zeugenaussagen, dass das Fahrzeug der Beklagten eben nicht nur vorübergehend geliehen wurde, sondern ihr vom Zeitpunkt der Übergabe an dauerhaft gehören sollte. Das spricht zusammen mit den geleisteten Zahlungen tatsächlich für einen Verkauf und nicht nur für eine Leihe.

Die gesetzliche Eigentumsvermutung konnte auch durch den Fahrzeugbrief nicht widerlegt werden. Der ist lediglich ein Hilfspapier und ein Indiz, das im Hinblick auf die Gesamtumstände zu würdigen ist. Außerdem war im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer, sondern lediglich der Halter des Fahrzeugs benannt.

Besitzer, Halter und Eigentümer

Halter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Kosten in Gebrauch hat und letztlich den wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht. Auch das war – nach dem damaligen Willen aller Beteiligten und entgegen der Eintragung im Fahrzeugbrief – die jetzt beklagte Nichte.

Das Gericht kam so letztlich zu dem Schluss, dass die junge Frau als Besitzerin und Halterin auch Eigentümerin des Suzuki Swift geworden war und diesen nicht an ihren Onkel zurückgeben muss. Vielmehr kann sie von ihm auch noch den Fahrzeugbrief verlangen.

(AG Brandenburg, Az.: 03.07.2015, Az.: 31 C 163/14)

(ADS)

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