Falsche Verbraucher als Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen – Abmahnung möglich?
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Ein ständiges Ärgernis für gewerbliche Verkäufer sind Unternehmer, die bei eBay Kleinanzeigen Waren anbieten und dabei unter dem „Deckmantel“ eines privaten Verkäufers auftreten. Diese Anbieter sind dabei häufig tatsächlich gewerblich tätig und umgehen steuerliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben sowie den Verbraucherschutz, indem sie unlauter als private Verkäufer auftreten.
Dies geschieht zum Nachteil der Unternehmer, die sich an die Vorgaben halten und z. B. ein Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung vorhalten.
Abmahnung eines (falschen) privaten Verkäufers auf eBay Kleinanzeigen
Unternehmer, die sich an die wettbewerbsrechtlichen und verbraucherrechtlichen Vorgaben halten, fragen sich daher zu Recht, ob es Möglichkeiten gibt, gegen derartige „Händler“ auf eBay Kleinanzeigen vorzugehen.
Grundsätzlich kann in diesen Fällen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden. Steht z. B. nach einem Testkauf fest, dass der Verkäufer tatsächlich ein Unternehmer ist, der das Produkt nach Kontaktaufnahme als gewerblicher Anbieter verkaufen möchte, steht gleichzeitig fest, dass ein relevanter Wettbewerbsverstoß begangen wurde.
Der Verstoß liegt bereits darin, dass die Eigenschaft als Unternehmer tätig zu sein, nicht offengelegt wird. Eine Abmahnung ist möglich. Dem Wettbewerber steht ein Unterlassungsanspruch zu. Gleichzeitig muss der Abgemahnte die Kosten der berechtigten Abmahnung tragen.
Was geschieht bei einer Abmahnung?
Wird – wie in den meisten Fällen – im Anschluss an die Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, droht dem „privaten Verkäufer“, der tatsächlich gewerblich unterwegs ist, eine empfindliche Vertragsstrafe. Diese erhält der Unternehmer, der die Abmahnung hat aussprechen lassen.
In der Regel halten sich die Anbieter, die derartige „Tricks“ genutzt haben, danach an die gesetzlichen Vorgaben. Der lautere Wettbewerb ist dann wiederhergestellt.
Dr. Wallscheid & Drouven – Anwälte für Wettbewerbsrecht
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