Fareds mahnt für die Wham-O Holding Ltd. Wettbewerbsverstoß ab (OS-Link unzureichend)

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Unsere Kanzlei erreichte eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag der Wham-O Holding Ltd. aus Peninsula. Bei der Wham-O Holding Ltd. handelt es sich um ein Unternehmen, das im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug tätig wird.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

In der durch die Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung wird ein vermeintlicher Wettbewerbsverstoß eines Online-Händlers beanstandet. Der Online-Händler stünde laut der Rechtsanwälte in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Wham-O Holding, da er ebenfalls über seinen Online-Shop Sport-/Trainingsgeräte sowie Spielzeug anbiete. Konkret wird beanstandet, dass der Abgemahnte innerhalb seiner Verkaufsangebote keinen anklickbaren OS-Link vorhalte. Die Bereitstellung eines für den Verbraucher leicht zugänglichen Links zur OS-Streitbeilegungsplattform sei laut der Rechtsanwälte jedoch für Online-Auktionsplattformen wie eBay.de erforderlich.

Die fehlende Bereithaltung eines leicht zugänglichen und anklickbaren OS-Links stelle laut Fareds einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3 Abs. 2, 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung EU Nr. 524/2013 dar.

Was fordert die Wham-O-Holding?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 492,54 €

Was können Sie nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tun?

  • Nicht vorschnell die Unterlassungserklärung abgeben!
  • Nicht vorschnell Zahlungen tätigen!
  • Fristen beachten!
  • Einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht einschalten!

Ein Fachanwalt wird Ihren Fall genaustens überprüfen. Er wird zunächst erörtern, ob die Ansprüche dem Grunde nach überhaupt bestehen. Hierfür ist eine Grundvoraussetzung, dass zwischen Ihnen und dem Abmahner ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Ihr Fachanwalt wird zudem erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie z. B. eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Es lohnt sich daher auch bei einem sicheren Wettbewerbsverstoß einen Fachanwalt zu beauftragen. Dieser wird zudem überprüfen, ob Ihr weiterer Online-Shop abmahnsicher gestaltet ist.

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vertraut. Überdies hilft Ihnen unser Team gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineshops! Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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