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Fataler Irrtum: Wenn die Rente auf dem falschen Konto landet

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anwalt.de-Redaktion

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Die gesetzliche Rente reicht vielen Rentnern schon lange nicht mehr zum Leben. Die Altersarmut steigt und immer mehr Rentner benötigen zusätzlich zu ihrer Rente weitere finanzielle Unterstützung vom Staat, weil ihre Rente vorn und hinten nicht ausreichend ist. Wenn die Rente dann ausbleibt, weil die Rentenversicherung die Rente auf ein falsches Konto überweist, steht der Rentner vor existenziellen Problemen. In Koblenz zog nun ein Rentner deshalb vor Gericht, damit ihm die Rente noch mal auf das richtige Konto überwiesen wird.

Irrtum bei der IBAN-Nummer

Der Rentner hatte dem Rentenversicherungsträger, der für die Überweisung seiner Rente zuständig ist, vor der anstehenden Rentenzahlung versehentlich eine falsche IBAN-Nummer mitgeteilt. Kurz darauf erkannte der Mann seinen Fehler und korrigierte die falsche Nummer noch vor der anstehenden Überweisung telefonisch und schriftlich. Dabei legte der Rentner auch eine Bestätigung seiner Bank vor, sodass die Servicestelle des Rentenversicherungsträgers noch vor der anstehenden Überweisung den Fehler und die richtige Bankverbindung kannte.

Überweisung auf falsches Konto

Obwohl der Rentenversicherungsträger die richtige Bankverbindung rechtzeitig erhalten hatte, überwies er die Rente auf das zunächst falsch angegebene Konto, das einer unbekannten Person gehört. Als der Rentner den fehlenden Zahlungseingang seiner Rente beim Rentenversicherungsträger monierte, weigerte sich dieser, die Rente erneut auf das richtige Konto zu überweisen. Stattdessen verlangte er, dass sich der Rentner die fehlerhaft überwiesene Rente selbst vom unbekannten Kontoinhaber zurückholt.

Diese Ansicht der Rentenversicherung hatte für den Rentner fatale Folgen, denn er hatte für die private Lebensführung fast kein Geld mehr und keine Kenntnis von der Identität des Kontoinhabers, der nun seine Rente erhalten hatte. Um kurzfristig an seine Rente zu kommen, wendete sich der Rentner deshalb an das Sozialgericht und beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Rente muss unverzüglich auf das richtige Konto überwiesen werden

Das Sozialgericht Koblenz (SG Koblenz) gab dem Rentner in dem Eilverfahren Recht. Es kann nicht sein, dass der Rentner die für ihn fatalen Konsequenzen der Fehlbuchung tragen muss, an der ihn überhaupt keine Schuld trifft. Der Rentner hatte seinen Fehler rechtzeitig vor dem Überweisungsdatum erkannt und korrigiert.

Gerade vor dem Hintergrund seiner fatalen finanziellen Situation kann es dem Rentner nicht zugemutet werden, noch länger auf seine Rente zu warten. Das Sozialgericht Koblenz verpflichtete den Rentenversicherungsträger deshalb, unverzüglich die ausstehende Rente auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Die Rente musste also sofort erneut überwiesen werden.

Fazit

Der Rentner musste seiner Rente, die auf dem Konto eines Unbekannten gelandet war, also nicht selbst hinterherspüren, denn er war weder für die Fehlbuchung verantwortlich, noch konnte er längere Zeit auf seine Rente warten, auf die er zur Lebensführung angewiesen war. Deshalb musste der Rentenversicherungsträger die Rente ein zweites Mal – auf das richtige – Konto überweisen und die Fehlbuchung selbst zurückholen.

(SG Koblenz, Beschluss v. 08.04.2016, AZ.: S 1 R 291/16 ER)

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