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Ich bin Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht mit Leidenschaft! Ich stehe für hohe Fachkompetenz, ehrliche, effektive und kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Interessen.





















Denn ich folge dem Credo: nur ein Mandant, den ich gut vertrete und der mit mir zufrieden ist, empfiehlt meine Kanzlei weiter!





Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentner
Fragen und Antworten
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Rentner: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentner sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Rentner: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Rentner umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentner und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Rentner bezeichnet eine Person, die eine Rente bezieht. Andere Begriffe für Rentner sind Rentenempfänger, Ruheständler oder Pensionär. Ruhestand und Pension gehören dabei zum Beamtenrecht und sind für ehemalige Arbeiter und Angestellte der Privatwirtschaft eigentlich nicht korrekt.
Wer Rentner sagt, meint damit meist ältere Menschen, die nach Ende ihres Arbeitslebens eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Aber auch jüngere Menschen, die beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente oder Verletztenrente erhalten, sind insoweit Rentner. Zuständig für Rentner ist in Deutschland vor allem die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall als Ursache des Rentenbezuges kann auch die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaft für die Rentenzahlung einstandspflichtig sein. Über den Bezug der Rente und die Höhe der Rente wird ein Verwaltungsakt, ein sog. Rentenbescheid erlassen.
Das offizielle Renteneintrittsalter soll zukünftig bei 67 Jahren liegen, aber auch eine weitere Erhöhung, beispielsweise auf eine Rente mit 70 Jahren, wird schon gelegentlich diskutiert. Tatsächlich sind Rentner aber oft jünger, wobei es große Unterschiede gibt. Grund ist die Frühverrentung, welche aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Abschlägen möglich ist. Auch die Erwerbsminderungsrente ist nicht altersgebunden.
Rentner zu sein bedeutet nicht zwangsläufig, nicht mehr zu arbeiten. Insbesondere bei nur teilweiser Erwerbsminderung wird zwar eine Rente gezahlt, die aber kein vollständiges Einkommen ersetzt. Daneben könnte im Rahmen der Möglichkeiten gearbeitet werden. Auch eine Aufstockung der Rente durch Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV kommt je nach dem konkreten Fall ebenfalls in Betracht.
Wer keine Rente gemäß einem Rentenbescheid bezieht, ist strenggenommen auch kein Rentner. Darunter fällt beispielsweise ein Selbstständiger, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und auch keine private Rentenversicherung abgeschlossen hat oder ein Beamter, der ein Ruhegehalt von seinem ehemaligen Dienstherrn bekommt.
Umgangssprachlich werden aber auch diese Personen, wenn sie altersbedingt nicht mehr arbeiten und von anderen regelmäßigen Leistungen leben, oft als Ruheständler, Pensionäre oder Rentner bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung für Beamte im Ruhestand wäre dagegen Versorgungsempfänger. Wer nur von seinem angesparten Vermögen lebt, nennt sich Privatier.
(ADS)
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