Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kfz-Krediten ermöglicht Rückgabe Ihres Diesel oder anderen Kfz

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Viele Autofahrer haben ihr Kfz freifinanziert oder geleast. Gerade in Zeiten des Abgasskandals wollen viele Autofahrer ihren Diesel abgeben.

Durch den Widerruf besteht für viele Darlehensnehmer die Möglichkeit, ihr Dieselfahrzeug oder andere Kfz zurückzugeben. Besonders für Kfz-Verträge, welche ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, besteht nach der Rechtsprechung einiger Gerichte keine Verpflichtung der Verbraucher, eine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des Pkw zu zahlen.

1.
In einer aktuellen Entscheidung verurteilte das LG Berlin das finanzierende Kreditinstitut zur Zahlung der seitens des Darlehensnehmers geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen. Hintergrund war, dass das Kreditinstitut den Darlehensnehmer fehlerhaft über die Pflichtangaben belehrte. 

Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB sehen vor, dass der Darlehensvertrag die dort aufgeführten Pflichtangaben enthält. Hiergegen hat das Kreditinstitut verstoßen und den Darlehensnehmer nicht zutreffend über das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung und über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt. 

2.
Ein Blick in Ihren Kfz-Darlehensvertrag lohnt sich.

Auch hier gilt: fehlerhafte Widerrufsinformation – ewiges Widerrufsrecht!

Betroffen sind Kfz-, Auto- und Leasingverträge ab dem 11.06.2010 von sämtlichen finanzierenden Autobanken. Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, Kredit- oder Leasingnehmer über das gesetzliche Widerrufsrecht zutreffend zu informieren. Wird der Verbraucher entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, führt dies dazu, dass das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden kann. Der Widerruf kann auch mehrere Jahre nach Kreditaufnahme erklärt werden.

Die Rechtsfolgen des Widerrufs 

Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind, dass der Kredit- oder Leasingnehmer die gelisteten Raten zurückerhält und zukünftig den Kredit- oder Leasingvertrag nicht mehr bedienen muss. Der Verbraucher muss lediglich das Kfz an die Bank zurückgeben.

Von besonderem Interesse sind Verträge ab dem 13.06.2014. Bei diesen Verträgen sind Verbraucher nicht verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz zu leisten. Dies bedeutet für den Verbraucher, dass sie sich von dem Autokredit lösen können und das Fahrzeug praktisch über die gesamte Zeit kostenfrei fahren konnten.

Nach unserer Prüfung sind insbesondere nachfolgende Banken betroffen:

  • BMW Bank
  • FCA Bank (Fiat Bank, Jaguar Bank)
  • FCE Bank (Ford Bank)
  • Honda Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MCE Bank (MKG Bank – Mitsubishi)
  • RCI Banque (Nissan Bank)
  • Opel Bank
  • PSA Bank (Peugeot, Citroën)
  • Porsche Financial Services
  • Renault Bank
  • Toyota Kreditbank

Was müssen Sie jetzt unternehmen?

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich über Ihr Widerrufsrecht beraten. 

Hierfür wenden Sie sich an Herrn Dr. Rädecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Sie können uns auch eine Kopie Ihres Darlehensvertrags vertrauensvoll zusenden. Wir überprüfen diesen und geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Wir beraten Sie zum bestmöglichen Vorgehen. Wir verhandeln mit der entsprechenden Bank und vor Gericht.



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