Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Widerruf einer Autofinanzierung bei der Mercedes Bank erfolgreich

  • 2 Minuten Lesezeit

Angesichts von drohenden Fahrverboten und dem Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen kann der Widerruf der Autofinanzierung einen eleganten Ausweg aus dem Dilemma bieten. Das Landgericht Stuttgart hat die Mercedes Bank mit Urteil vom 21. August 2018 zur Rückabwicklung eines Autokredits und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt (Az.: 25 O 73/18). Der Verbraucher erhält damit seine bereits gezahlten Raten inklusive der Anzahlung von der Mercedes Bank zurück.

Der Abgasskandal hat Folgen für alle Dieselfahrer – egal, ob sie von Abgasmanipulationen direkt betroffen sind oder nicht. Denn der Wert der Fahrzeuge sinkt und Fahrverbote drohen in immer mehr deutschen Städten. „Der Widerrufsjoker kann den Ausweg bieten. Der Widerruf einer Autofinanzierung ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, d. h. nur bei Diesel-Fahrzeugen, sondern auch bei Benzinern.

Da bei Autofinanzierungen in der Regel ein verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Käufer gibt das Fahrzeug dann an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten zurück“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Dass auch der Mercedes Bank Fehler in ihren Kreditverträgen zur Autofinanzierung unterlaufen sind, zeigt das Urteil des Landgerichts Stuttgart. Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes gekauft und zum Teil über einen Kredit bei der Mercedes-Bank finanziert. 2017 erklärte er den Widerruf, den die Bank nicht anerkannte. Das LG Stuttgart entschied jedoch, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe und die Widerrufsfrist deshalb nie angelaufen sei. 

Das Gericht hielt einen Passus in den Widerrufsinformationen zum Zinsbetrag für irreführend. Dort hieß es zunächst, dass im Falle des Widerrufs das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden müsse und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens ein Sollzins in Höhe von 4,17 Prozent zu zahlen sei. 

An anderer Stelle hieß es dann, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen sei. Diese Angaben seien widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend. Die Widerrufsbelehrung sei daher insgesamt nicht ordnungsgemäß und der Widerruf auch noch drei Jahre nach Abschluss des Darlehens möglich, so das LG Stuttgart.

Der Verbraucher gibt seinen Mercedes nun an die Bank und erhält seine Raten abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfte es wegweisenden Charakter für den Widerruf von Autofinanzierungen bei der Mercedes Bank haben. Der Widerruf kann daher die elegante Lösung sein, Fahrverbote und Wertverlust zu umgehen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Mehr Informationen: https://www.pkw-rueckgabe.de/



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema