„Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der DKB“

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Die in den Immobiliendarlehensverträgen der DKB zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen waren und sind vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die diesen Immobiliendarlehensverträgen zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen der DKB sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das stellte Rechtsanwalt Dr. Rädecke nach Durchsicht vieler Darlehensverträge fest. Zahlreiche Darlehensnehmer haben sich bislang von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rädecke vertreten lassen. In vielen Darlehensverträgen der DKB heißt es in der Widerrufsbelehrung neben anderen von der DKB verwendeten Formulierungen:

„Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Eine solche Belehrung ist jedoch fehlerhaft, weil hiermit der Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt wird. Denn der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes „frühestens“ zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs ggf. noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche (etwaigen) Umstände es sich dabei handelt (ständige Rechtsprechung BGH, Urteil vom 01.03.2012, – III ZR 83/11). Der Verbraucher vermag der Klausel lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginne. Das heißt: Der Beginn des Fristablaufs hängt gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen ab. Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche weiteren Umstände das sein sollen. Auch auf den Wortlaut der BGB-Info-Verordnung, der Gesetzesfiktion zukommt, kann sich die DKB nicht berufen, weil ihre Widerrufsbelehrung dem Muster nicht wortgleich entspricht. Die DKB hat inhaltliche Veränderungen an der Musterwiderrufsbelehrung vorgenommen. Auf die Schutzwirkung konnte sich die DKB daher nicht mehr berufen.

Die DKB wurde deshalb bereits mehrfach wegen der Verwendung gleichlautender Widerrufsbelehrungen verurteilt.

Haben Sie ebenfalls einen Darlehensvertrag mit entsprechenden Formulierungen, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Rädecke.


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