Fertigen Sie Ihr Testament! Aber richtig!

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Ein aktuelles Urteil veranlasst mich dazu, diesen Beitrag zu verfassen mit der klaren Aufforderung in der Überschrift. Auch die Fertigung eines Testamentes schützt nicht davor, dass die Erben sich nicht einig werden können und es bei der Auslegung oder Umsetzung des Testamentes zu Streitigkeiten kommt.

Wie das Handelsblatt aktuell berichtet, hat nach 35 Jahren der rekordverdächtig lange Rechtsstreit der Arag-Erbin Petra Faßbender, 68, mit ihrem Bruder Paul-Otto, 72, um das Testament des Vaters ein Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2017 nun rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte. 

Der heutige ARAG-Chef muss demnach seiner jüngeren Schwester Petra als Ausgleich für die Firmenanteile des Familienzweigs rund 3,5 Millionen Euro plus Zinsen zahlen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer langen Familienfehde

Streitpunkt in dem 35 Jahre währenden Prozess war das Testament des Vaters der beiden von 1965. Der hatte vor seinem Tod 1972 verfügt, dass seine Anteile am Düsseldorfer Versicherungskonzern in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden sollen. Die Schwester sollte eine Abfindung bekommen. Über deren Höhe und über einen Zusatz zum Testament entbrannte der Streit.

Mindestens 15 Millionen Euro hatte Petra Faßbender zuletzt aus dem Erbe gefordert. Der Richterspruch ist insofern ein Dämpfer für die Krankenhaus-Unternehmerin. Sie muss nun auch 75 Prozent der Prozesskosten tragen. Allein dies dürfte Petra Faßbender nochmals einen mittleren dreistelligen Betrag kosten. 

Dieser Prozess ist ein wunderbares Beispiel, wie man Zeit und Geld verbrennen kann. Und der emotionale Preis und Schaden ist hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Bedenken Sie, dass die Klägerin 33 Jahre jung gewesen ist, als sie den Prozess angestrengt hat, jetzt ist sie 68 und wie es aussieht, steht der nächste Prozess schon an

Im September 2015 war Mutter Gisela Faßbenders gestorben. Auch sie hatte ein Testament hinterlassen, das ihre Anteile an dem Versicherungskonzern beiden Kindern zuspricht. Petra Faßbender aber ficht auch dieses Testament an. Die Klage ist bereits eingereicht.

Das Beispiel ist sicherlich von seiner zeitlichen Dimension eher eine Ausnahme, aber Erbrechtsprozesse mit einer Laufzeit von 5 – 10 Jahren sind leider nicht die Ausnahme

Wenn Sie dies vermeiden wollen, mein dringender Rat:

Ja, fertigen Sie Ihr Testament, aber tun Sie es richtig!

Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtssichern Gestaltung Ihres Nachlasses.

Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin!


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