Feuerversicherung - Was zahlt die Versicherung im Brandfall
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Feuer im Eigenheim – wenn Sekunden alles verändern
Ein Feuer im eigenen Haus oder der Eigentumswohnung ist eine der schlimmsten Katastrophen für Immobilienbesitzer. Binnen Minuten können Flammen alles zerstören – Wände, Böden, Dach, Einrichtung und persönliche Gegenstände. Doch selbst wenn der Brand gelöscht ist, bleibt oft ein finanzieller Albtraum: Wer kommt für die Schäden auf?
Hier spielt die Feuerversicherung (als eigene Versicherung oder als Kombination mit der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung mit Feuerversicherungsschut)z eine entscheidende Rolle. Doch wann zahlt die Versicherung tatsächlich? Welche Schäden sind gedeckt – und wann droht eine Ablehnung?
Was deckt die Feuerversicherung ab?
Die Feuerversicherung ist in den meisten Wohngebäudeversicherungen enthalten und schützt Eigentümer vor finanziellen Verlusten durch Brände.
Versichert sind in der Regel:
✔ Schäden durch Brand, Rauch und Ruß
✔ Schäden durch Blitzeinschlag
✔ Schäden durch Explosion
✔ Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Auch Nebengebäude wie Garagen oder Carports sindmitversichert. Auch Bestandteile des Gebäudes sind versichert, also Tapeten, Bödenbelege etc. Nicht umfasst sind aber Haushaltsgegenstände und Möbel.
Nicht versichert sind dagegen:
❌ Schäden durch unsachgemäßes oder fahrlässiges Verhalten (z. B. unbeaufsichtigte Kerzen)
❌ Brandstiftung durch den Eigentümer (Versicherungsbetrug)
❌ Schäden durch einen technischen Defekt ohne direktes Feuer (z. B. überhitzte Kabel ohne Brandentwicklung)
Unterscheidung zwischen Sachschaden und Kostenschaden:
Sachschaden umschreibt die Schäden an der versicherten Sache selbst. Bei den Kostenschäden handelt es sich um sog. Folgeschäden. Wichtig wird die Abgrenzung bei einer Unterversicherung. Hier werden die Kostenschäden in der Regel nicht berücksichtigt.
Folgeschäden können sein:
- Schadensermittlungskosten (Kostenvoranschlag, Sachverständigengutachten etc.)
- Aufräumkosten
- Abbruchkosten
Schäden, die durch Löscharbeiten an sich entstehen fallen hingegen zumeist nicht unter Versicherungsschutz.
Wann zahlt die Versicherung nicht? – Typische Streitfälle
Viele Eigentümer sind sich sicher: „Ich habe eine Feuerversicherung – also zahlt die Versicherung im Brandfall!“ Doch so einfach ist es oft nicht. Die häufigsten Probleme sind:
- Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und Vorsatz: Wer eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt oder einen Kamin ohne ausreichende Wartung betreibt, kann Probleme mit der Regulierung bekommen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen.
- Schäden durch Eigenverschulden: Wurde der Brand durch eigenes Fehlverhalten verursacht, kann die Versicherung ihre Leistung reduzieren oder verweigern.
- Unterversicherung: Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, erstattet die Versicherung oft nur einen Teil des Schadens.
Ein weiteres Problem: Nach einem Brand muss die Versicherung zweifelsfrei nachweisen, dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Falls eine unberechtigte Ablehnung erfolgt, sollten Eigentümer sich rechtlich beraten lassen.
Richtig handeln im Schadensfall – So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Damit Ihre Feuerversicherung im Ernstfall schnell und unkompliziert zahlt, sollten Sie diese Schritte beachten:
1️⃣ Schaden sofort der Versicherung melden – eine zu späte Meldung kann problematisch sein. Als Versicherungsnehmer haben Sie die Obliegenheit, einen Schaden unverzüglich anzuzeigen. Kommen Gegenstände abhanden, muss auch unverzüglich eine Anzeige erstattet werden.
2️⃣ Feuerwehrbericht und Beweise sichern – Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen sind wichtig.
3️⃣ Schadenminderung beachten – nach Rücksprache mit der Versicherung
4️⃣ Besichtigung durch Versicherung gestatten
5️⃣ Falls die Versicherung nicht zahlt: Anwaltliche Unterstützung holen – viele Ablehnungen sind anfechtbar.
Wie ich Ihnen helfen kann
Ein Brandschaden kann existenzbedrohend sein – umso wichtiger ist es, dass die Feuerversicherung zuverlässig zahlt. Doch oft versuchen Versicherer, Leistungen zu kürzen oder komplett abzulehnen. Ich stehe Ihnen zur Seite.
Gerade in Nürnberg, Fürth und Schwabach habe ich zahlreiche Eigentümer und WEGs bei Problemen mit der Feuerversicherung vertreten. Durch unsere Kombination aus einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht können wir Sie bestmöglich beraten.
Sie brauchen Unterstützung? Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung – online oder persönlich.
Beauftragen Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Limbacher Straße 62, 91126 Schwabach unter 09122-931166, per E-Mail: info@rae-schwabach.de oder über das Kontaktformular auf meiner Homepage www.rae-schwabach.de.
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