Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer, „Fack Ju Göhte 2“

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Während auf europäischer Ebene darüber diskutiert wird, ob man freies WLAN zulässt oder nicht, müssen sich auf nationaler Ebene nach wie vor tausende Internetnutzer monatlich dafür verantworten, dass von ihrem privaten Internetanschluss aus einer Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. Nach wie vor sehr aktiv im Abmahnwesen ist die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München, die aktuell unter anderem die Verbreitung des Films „Fack Ju Göhte 2“ im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH durch Abmahnungen verfolgt.

Adressaten einer solchen Abmahnungen sehen sich im Wesentlichen mit zwei Forderungen konfrontiert:

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist gefordert.

Es wird weiterhin ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 915 € gefordert. Die zur Zahlung gesetzte Frist ist nur unwesentlich länger als die zur Abgabe der Unterlassungserklärung.

Sind Sie Betroffener einer solchen Abmahnung?

Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig, handeln sie nicht überstürzt und setzen sich keinesfalls mit der Kanzlei Waldorf Frommer in Verbindung. Man ist dort nicht interessiert, gemeinsam mit Ihnen an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Sie sind lediglich eine von vielen 1000 Internetnutzern, von denen man möglichst schnell möglichst viel Geld haben möchte.

Durch die knappen Fristen möchte Waldorf Frommer im Idealfall erreichen, dass sie übereilt tätig werden und bestenfalls schnell zahlen, damit die Angelegenheit für Sie beendet ist. Auch hiervon ist zunächst entschieden abzuraten.

Wenn Sie nicht dafür verantwortlich sind, dass der Film „Fack Ju Göhte 2“ in einer Filesharing-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden ist, den Endes auch nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Klären Sie zunächst, welche weiteren Personen neben Ihnen Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatten und versuchen Sie in Erfahrung zu bringen, ob eine dieser Personen für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Lässt sich kein Täter in Ihrem privaten Umfeld ermitteln, könnte ein Ermittlungsfehler vorliegen. Beispielsweise könnte es sein, dass die Ihnen von Ihrem Internet-Provider zugeordnete IP-Adresse falsch ermittelt bzw. Ihr Provider der Abmahnungskanzlei einen falschen Datensatz zu der ermittelten IP-Adresse übermittelt hat.

Hat eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen, so werden Sie hierfür regelmäßig nicht verantwortlich sein. Anderes kann zum Beispiel dann gelten, wenn Ihre minderjährigen Kinder verantwortlich sein sollten und Sie nicht nachweisen können, dass Sie diese darüber belehrt haben, dass sie das Internet nicht zu Zwecken des Filesharing nutzen dürfen. Aber auch hier gilt, dass jede freiwillige Information über den tatsächlichen Tathergang nicht vorschnell an Waldorf Frommer übermittelt werden sollte, sondern zunächst anwaltlicher Rat eingeholt werden sollte.

Selbst dann, wenn Sie selbst tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Fack Ju Göhte 2“ verantwortlich sind, lässt sich durch geschickte Verhandlungen mit Waldorf Frommer oftmals ein Vergleichsergebnis erreichen, durch das Sie deutlich bessergestellt sind, als Sie es mit der geforderten Zahlung von aktuell 915 € wären.

Ich bin seit zehn Jahren unter anderem auf dem Gebiet des Urheberrechts als Rechtsanwalt tätig. Die Abwehr von Filesharing Abmahnungen gehört hier zu meinen Schwerpunkten. Wenn ich groß Ihnen bei der Abwehr einer Abmahnung wegen des Films „Fack Ju Göhte 2“ oder eines anderen Films oder einer Serie behilflich sein kann, treten Sie gerne mit mir in Kontakt. Am besten ist es, wenn Sie mir die Abmahnung per E-Mail übersenden und wir in einem für Sie kostenlosen Erstgespräch Ihre Erfolgschancen einer Rechtsverteidigung klären. Wenn Sie mich mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen, werde ich zu einem angemessenen Pauschalhonorar für Sie tätig, das sich für Sie in jedem Fall „bezahlt macht“.



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