Flughafen Berlin-Brandenburg verfehlt Lärmschutz
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Maximal 55 Dezibel am Tag bei geschlossenen Fenstern
14.000 Wohnungen müssen bessere Schallschutzmaßnahmen erhalten. Die Alternative zum Einbau von Schallschutzfenstern ist eine Entschädigung. Die gibt es erst, wenn die Kosten der Schallschutzmaßnahmen den Verkehrswert eines Hauses um 30 Prozent übersteigen. Laut BER dürfte das auf die meisten Gebäude zutreffen. Zudem hat Flughafenchef Mehdorn, der das Urteil kritisierte, in vielen Fällen die Entschädigung als einzige Option bezeichnet. Denn die vom OVG geforderten maximal 55 Dezibel db(A) am Tag bei geschlossenen Fenstern ließen sich laut des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH gar nicht realisieren. Dieser Wert darf laut OVG in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch weniger als einmal überschritten sein - das heißt kein einziges Mal. Der Wert entspricht der Lautstärke eines normal geführten Gesprächs. Menschen sollen sich also noch normal unterhalten können.
Planfeststellungsbeschluss systematisch verfehlt
Geklagt hatten Grundstückseigentümer - darunter die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde - im Flughafenumfeld. Nach deren Erfolg muss das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg nun auf die Einhaltung des Lärmschutzes beim Flughafen hinwirken. Dabei gingen die Richter mit der Vorhabenträgerin hart ins Gericht. Sie habe den Lärmschutz laut Planfeststellungsbeschluss systematisch verfehlt.
Zudem habe das Ministerium den bereits im August 2012 gefassten Eilbeschluss schlicht nicht beachtet. Trotz der gerichtlichen Hinweise auf einen höheren Schallschutz genehmigte das Ministerium der Vorhabenträgerin bis zu 89 Überschreitungen des Maximalpegels von 55 dB(A) in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Nach ursprünglich sechs Überschreitungen pro Tag war das Schallschutzprogramm daher zuletzt auch auf weniger als 0,5 Überschreitungen pro Tag angelegt. Aber auch diese Zahl war nicht vom Gericht von dem in der Lärmschutzfrage für eindeutig befundenen Planfeststellungsbeschluss gedeckt. Nachts erlaubt der Planfeststellungsbeschluss immerhin eine sechsmalige Überschreitung. Der Streit um den Immissionsschutz geht dennoch weiter. Denn die nächste Forderung der Betroffenen ist ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr - weitere Folgekosten daher nicht ausgeschlossen.
(OVG Berlin-Brandenburg, Urteile v. 25.04.2013, Az.: OVG 11 A 7.13, 14.13, 15.13 und 19.13)
(GUE)
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