Forderungsschreiben von Image Law für die AFP Agence-France-Press GmbH wg. Urheberrechtsverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir haben bereits einmal über eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg für die AFP Agence-France-Press GmbH wegen angeblicher Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/image-law-mahnt-iad-afp-agence-france-press-gmbh-afp-urheberrechtsverletzungen-ab_163065.html

Nun erreichte uns eine weitere Anfrage für eine Verteidigung gegen ein Forderungsschreiben der Image Law Rechtsanwaltskanzlei für die AFP. Dem Adressaten des Schreibens wird hier ebenfalls vorgeworfen, ein Lichtbild der AFP auf seiner Website unberechtigterweise veröffentlicht zu haben. Für die Veröffentlichung des Lichtbildes sei laut Image Law eine Zustimmung der AFP erforderlich. Die Zustimmung sei hier jedoch nicht erfolgt. Somit soll der Adressat laut der Rechtsanwaltskanzlei die Nutzungsrechte der AFP verletzt haben. Die Lizenzwerte für das veröffentlichte Bild seien laut der Rechtsanwälte auf der Internetseite www.gettyimages.de abzurufen.  

Was fordert Image Law?

Die Image Law Rechtsanwaltskanzlei verlangt die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten i. H. v. mehreren hundert Euro. Von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist in dem Forderungsschreiben nicht die Rede. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dient grundsätzlich dazu, eine wiederholte widerrechtliche Nutzung der Lichtbilder zu verhindern. Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die Image Law Rechtsanwaltskanzlei keine Unterlassungserklärung einfordert.

Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung von Image Law?

Bitte tätigen Sie unter keinen Umständen voreilige Zahlungen! Nach Erhalt eines Forderungsschreibens von Image Law sollten Sie schnellstmöglich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht ersuchen. Wichtig ist, dass Sie den Anwalt am besten noch vor Ablauf der von der Gegenseite angesetzten Frist kontaktieren. Ihr Anwalt wird zunächst überprüfen, ob eine Urheberrechtverletzung tatsächlich vorliegt. Im Falle einer eindeutigen Verletzung wird Ihr Fachanwalt Ihnen alle möglichen Handlungsalternativen aufzeigen.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des Urheberrechts tätig. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind wir stets auf dem neusten Stand. Aus zahlreichen Abmahnverfahren haben wir gelernt, unser Wissen konsequent und effektiv für unsere Mandanten einzusetzen.

Sie möchten sich im Bereich des Urheberrechts- oder Medienrechts fachkundig beraten lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Zu unseren Kompetenzen gehört die Beratung bei Rechtsverletzung, insbesondere die Erstellung einer effektiven Lösungsstrategie nach Erhalt einer Abmahnung. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema