Image Law mahnt i.A.d. AFP Agence France-Press GmbH AFP Urheberrechtsverletzungen ab

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Bereits im Jahre 2019 berichteten wir von einer Abmahnung der Image Law Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg für die AFP Agence France-Press GmbH (AFP):

https://www.anwalt.de/rechtstipps/image-law-rechtsanwaltskanzleiagence-france-presse-gmbh-wegen-unberechtigter-nutzung-von-fotowerken_154738.html

Jüngst erreichte uns ein weiteres Abmahnschreiben der Image Law Rechtsanwaltskanzlei, die erneut im Auftrag der AFP tätig wurde. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Lichtbilder der AFP für seine Website verwendet zu haben. Alleinige Lizenzinhaberin der vom Abgemahnten veröffentlichten Lichtbilder sei die AFP. Somit soll der Abgemahnte laut der Rechtsanwaltskanzlei die Urheberrechte der AFP verletzt haben.

Der AFP stünden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gem. § 97 Abs. 2 UrhG Schadensersatzansprüche gegenüber dem Abgemahnten zu. Der Lizenzwert des veröffentlichten Bildes betrage laut der Rechtsanwaltskanzlei 1.058,00 €. Hinzu würde ein Zuschlag von 50 % auf den Lizenzwert aufgrund des fehlenden Bildquellennachweises auf der Website des Abgemahnten kommen. Somit wird ein Schadensersatzanspruch i. H. v. 1.587,00 € geltend gemacht. Zudem fordert die AFP 255,85 € für die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung und es werden somit wird insgesamt Kosten i. H. v. 1.842,85 € verlangt.

Im Unterschied zu anderen Abmahnungen wird hier keine Unterlassungserklärung gefordert. Im Normallfall wird in einer urheberrechtlichen Abmahnung neben den zu zahlenden Kosten auch die Abgabe eine Unterlassungserklärung gefordert, um eine wiederholte widerrechtliche Nutzung der Lichtbilder zu verhindern. Vorliegend würde auch ein Unterlassungsanspruch auch grundsätzlich bestehen. Warum kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird, kann unterschiedliche Gründe haben.

Wie ist gegen eine Abmahnung der AFP Agence France-Press GmbH vorzugehen?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der AFP Agence France-Press GmbH erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung selbstverständlich ernst nehmen. Sie sollten auch auf die von der Rechtsanwaltskanzlei festgesetzte Frist achten und möglichst schnell reagieren.  

Unter Einschaltung eines Fachanwalts kann erörtert werden, ob die Höhe des geforderten Betrages angemessen ist. Dies richtet sich je nach Einzelfall nach der konkreten Art und Weise der Verwendung, der Dauer der Verwendung, der Qualität des Fotos und auf welchem Medium das Foto verwendet wurde. Es besteht oftmals die Möglichkeit, die von der Gegenseite angesetzten Kosten deutlich zu reduzieren. 

Gerne helfe auch ich Ihnen mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich seit vielen Jahren mit urheberrechtlichen Abmahnungen zutun und kann hier viele positive Erfahrungswerte vorweisen.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen. 


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