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Foto-Abmahner Hilmi Pesket fordert jetzt noch höheren Schadensersatz!

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Uns liegt erneut eine urheberrechtliche Abmahnung durch Studio-Pesket vertreten durch Herrn Hilmi Pesket vor. In dieser Abmahnung verlangt Herr Pesket 285 Euro Schadensersatz für ein angeblich genutztes Produktfoto. Bislang hatte Herr Pesket selbst oder durch die Rechtsanwaltskanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner 200 Euro pro angeblich genutztem Foto verlangt.

Zum Sachverhalt

Wie wir bereits berichteten, behauptet Hilmi Pesket, das Studio-Pesket sei auf dem Gebiet der Mode- und Produktfotografie tätig. Er persönlich fertige dort Produktfotos für eine Vielzahl renommierter und bekannter Modelabels an, so Herr Pesket. Auch mit der nun vorliegenden Abmahnung beanstandet Hilmi Pesket eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung eines Produktfotos, dessen Urheber er angeblich sei. Das Fotos sei in einem Verkaufsangebot bei eBay genutzt worden.

Forderung des Hilmi Pesket

Merkwürdig an der neuen Abmahnung: Im vorliegenden Fall verlangt Hilmi Pesket nun plötzlich einen höheren Schadensersatzanspruch als sonst. So fordert er jetzt 285 Euro für die Nutzung eines Produktfotos, obwohl er und auch die von ihm beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner in der Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen lediglich 200 Euro Schadensersatz pro Foto gefordert hatten. Dies kann eigentlich nur zwei Gründe haben. Entweder hat Hilmi Pesket seine Forderung "im Rahmen der allgemeinen Preiserhöhungen" angepasst. Oder er fordert bei angeblichen Verstößen an nur einem einzigen Produktfoto mehr Schadensersatz pro Foto als bei angeblichen Verstößen an mehreren Produktfotos.

Fragwürdige Schadensersatzforderung

Beide oben geschilderten Alternativen dürften jedenfalls bezüglich Herrn Pesket zum Scheitern verurteilt sein. So ist Aufgabe des Schadensersatzanspruches, den dem Verletzten tatsächlich entstandenen Schaden auszugleichen. Er soll so gestellt werden, als ob der Schaden nicht passiert wäre bzw. so viel erhalten, wie er auch dafür bekommen hätte, wenn man die Nutzung angefragt und ordnungsgemäß bezahlt hätte. Auf dem Markt für professionelle Produktfotos werden aber grundsätzlich nur wenige Euro selbst für professionelle Produktfotos erzielt. Dafür müssen die Fotografen überdies meist viel umfangreichere Rechte lizenzieren, beispielsweise auf zeitlich und räumlich unbegrenzte Verwertung. Darüber hinaus verzichten sie nahezu immer auf ihre Namensnennung. Diese Rechte dürften also viel mehr wert sein, als die Nutzung für wenige Tage auf eBay oder eBay-Kleinanzeigen.

Unsere Einschätzung

Wenn man aber für derart umfangreiche Rechte pro Foto nur wenige Euro auf dem Markt erzielen kann, sollte Herr Pesket nicht mehrere hundert Euro für viel eingeschränktere Rechte als angeblichen Schadensersatz verlangen. Wir halten die von Hilmi Pesket für Studio-Pesket geforderten Schadensersatzhöhen deshalb für nicht nachvollziehbar und nicht durchsetzbar.

Wir prüfen Ihre Abmahnung!

Sollten auch Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sollte die Abmahnung sogar unwirksam sein, kann sie zurückgewiesen werden. Damit wäre es möglich, dass Sie einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten gegen den Abmahner haben! Ob dies auch in Ihrem Fall so ist, kann nicht leider generell beantwortet werden. Es muss im Einzelfall geprüft werden. Übersenden Sie uns hierfür gerne die Ihnen vorliegenden Schreiben. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen mit einer Einschätzung und einem Angebot hinsichtlich unserer Vergütung für Ihre Vertretung.

Rufen Sie gleich an oder übersenden Sie uns Ihre Abmahnung!


(Autor: Lars Rieck)

Foto(s): Axel Fröbel


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