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Foto - Abmahnung der Toolport GmbH durch Schlömer & Sperl

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Toolport GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Schlömer & Sperl vor. Die Toolport GmbH betreibt einen Handel mit Zelten und dessen Zubehör. Gegenstand der Abmahnung ist die Verwendung von Produktfotos.

Abmahnung nach einem Tag!

Unser Mandant kaufte als Privatperson ein Zelt der Toolport GmbH. Als er es nicht mehr brauchte, inserierte er es privat auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen. Dabei benutzte er Produktfotos der Toolport GmbH ohe deren Erlaubnis. Schon einen (!) Tag nach Inserierung erhielt unser Mandant die Abmahnung von Schlömer & Sperl Rechtsanwälte zugestellt.

Detektivmethoden?

Anzumerken ist, dass sich bis zum Eingang der Abmahnung lediglich ein vermeintlicher Interessent bei unserem Mandanten gemeldet hatte und merkwürdigerweise nach der Adresse für eine Besichtigung fragte. Ob dieser „Interessent“ tatsächlich Interesse an dem Produkt hatte oder im Auftrag der Toolport GmbH bzw. von Schlömer & Sperl Rechtsanwälte die Adresse des Mandanten für die Abmahnung herausfinden wollte, bleibt offen.

Der Vorwurf 

Unserem Mandanten wird seitens der Rechtsanwaltskanzlei Schlömer & Sperl vorgeworfen, Bildmaterial verwendet zu haben, an welchem die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei der Toolport GmbH liegen.

Was die Toolport GmbH fordert 

In der Abmahnung machen Schlömer & Sperl Rechtsanwälte für die Toolport GmbH folgendes geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Auskunft über die Dauer der Nutzung des Bildmaterials,
  • Schadenersatz (berechnet nach der MFM-Tabelle) &
  • Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltsvergütung).

Unsere Einschätzung 

Der seitens der Rechtsanwaltskanzlei Schlömer & Sperl für die Toolport GmbH geforderte Schadenersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr ist unserer Ansicht nach zu hoch angesetzt. Als Grundlage für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr wird die MFM-Tabelle genutzt. Jedoch wird seitens Schlömer & Sperl verkannt, dass es sich bei der Nutzung des Bildmaterials über eBay-Kleinanzeigen um rein private Zwecke handelt. Grüße an Rechtsanwalt Carsten Herrle aus Kiel. Aus Gründen. Denn nach ständiger Rechtsprechung findet die MFM-Tabelle keine Anwendung bei der Schadensberechnung, wenn die Fotonutzung im privaten Kontext erfolgte. Die MFM-Empfehlungen gelten nur für professionelle Marktteilnehmer (vgl. BGH, GRUR 2010, 623). Sie findet daher keine Anwendung, wenn die Nutzung des Fotos in einem rein privaten Kontext erfolgte, wie z.B. private Blogs, Foren oder wie hier private Auktionen bei eBay oder eBay Kleinanzeigen.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? 

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Toolport GmbH durch Schlömer & Sperl Rechtsanwälte erhalten haben, sollte diese fachanwaltlich auf ihre Wirksamkeit & Berechtigung überprüft werden. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollte eingehend geprüft & gegebenenfalls modifiziert werden. Unterschreiben Sie so einen Entwurf einer Erklärung keinesfalls ohne eine vorherige Überprüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht!

Fachanwaltliche Einschätzung 

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie uns diese gerne z. B. per E-Mail oder Fax zukommen oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Achtung: Das oben Geschilderte ist nicht auf jede Angelegenheit übertragbar. Es bedarf immer einer individuellen Überprüfung der Sach- und Rechtslage. Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren erfolgreich zufriedene Mandanten im Urheberrecht und nimmt gerne mit dieser Erfahrung eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und anfallenden Kosten für Sie vor.

Rufen Sie gleich an!

Foto(s): Lars Rieck

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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