Fotoklau: Abmahnung d. Waldorf Frommer, deubelli, pixel.Law, Denecke Pries & Partner, Schlömer & Sperl

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Vorsicht bei der Übernahme digitaler Inhalte, wie Fotos oder Bildern auf die eigene Homepage, eBay-Auktion oder Onlineshop. Hierdurch kann ein Urheberrechtsverstoß begründet sein, welcher insb. Unterlassungs- und Zahlungsansprüche zur Folge haben kann.

Einige spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien haben in der Vergangenheit für ihre Mandanten und Rechteinhaber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos, Bildern oder sonstigen Lichtbildaufnahmen versandt.

In der jeweiligen Abmahnung wird ausgeführt, dass der Adressat der Abmahnung unberechtigt ein Foto bzw. Bildwerk, an dem der Mandant der jeweiligen Kanzlei die Rechte hat, verwendet haben soll. Dies soll beispielsweise auf einer Website oder anderweitig im Internet geschehen sein. Die unerlaubte Verwendung von Fotos/Bildern/Lichtbildaufnahmen haben u.a. folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber geahndet:

Waldorf Frommer im Auftrag der Getty Images und der Corbis,

deubelli im Auftrag der jump Fotoagentur (Inh. Susanne Treubel),

pixel.Law im Auftrag der Herren Peter Kirchhoff und Benjamin Thorn

Denecke Priess & Partner im Auftrag der Stock Food GmbH

Schlömer & Sperl Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Kristin Liepelt.

Die Forderungen, die sich aus den Abmahnungen ergeben, sind häufig ähnlich: Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Entfernung der Bilder gefordert. Einige Kanzleien fordern Auskunft über die Herkunft und den genauen Zeitraum, in dem die Bilder genutzt wurden, um danach die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzeinnahmen geltend zu machen. Andere beziffern die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz schon in der Abmahnung.

Jetzt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Die geltend gemachten Ansprüche richten Sie nach der Qualität des Bildwerkes sowie nach Art um Umfang  der Nutzung. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen.

Keinesfalls sollte die Abmahnung jedoch reaktionslos abgetan werden oder gar in Vergessenheit geraten, denn bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung droht häufig ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Das daraus resultierende Kostenrisiko für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen Kontakt zur Verfügung. Wir vertreten Sie bundesweit.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de und www.shrechtsanwaelte.de


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