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Frage des Arbeitgebers nach Gewerkschaftszugehörigkeit

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Die Frage des Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, ist unzulässig.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.11.2014 entschieden, dass Arbeitnehmer durch eine solche Frage ihres Arbeitgebers in ihrer durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten Koalitionsfreiheit verletzt wären und diese Frage daher unzulässig sei.

In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeberverband die in seinen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer aufgefordert, ihm unter Angabe ihrer jeweiligen Namen und Personalnummern mitzuteilen, ob sie Mitglied in der GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) sind oder nicht.

Die GDL hatte dagegen geklagt und vom beklagten Arbeitgeberverband verlangt, dass dieser es unterlässt, die Arbeitnehmer in seinen Unternehmen nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich die Unzulässigkeit der Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit bestätigt.

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