Fredi Bobic wehrt sich gegen fristlose Kündigung von Hertha BSC

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Die Welt des Profifußballs ist nicht nur von sportlichen Triumphen und Niederlagen geprägt, sondern oft auch von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Spielern, Trainern und Vereinen. Eines dieser prominenten Beispiele ist der Fall von Fredi Bobic, ehemaliger Geschäftsführer von Hertha BSC, der eine Kündigungsschutzklage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht hat.

Hintergrund des Falls: Fredi Bobic, eine bekannte Persönlichkeit im deutschen Fußball, hatte den Posten des Sportvorstands bei Hertha BSC seit Juni 2020 inne. Doch im Zuge einer sportlichen Talfahrt und internen Konflikten wurde Bobic im März 2023 überraschend von seinen Aufgaben entbunden. Bobic war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und entschied sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Er reichte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein, um die Rechtmäßigkeit seiner Entlassung zu überprüfen.

Die Klage des ehemaligen Geschäftsführers Fredi Bobic gegen seine Kündigung durch den Fußball-Bundesligisten Hertha BSC wird fortgesetzt und an das Landgericht überwiesen. 

Ursprünglich wurde Bobic im Februar von Hertha BSC im Rahmen einer ordentlichen Kündigung als Geschäftsführer entlassen. Zwei Wochen später erfolgte zusätzlich eine fristlose Kündigung.

Die fristlose Kündigung hat zur Folge, dass sie sofort wirksam ist und Hertha BSC keine Abfindung an Bobic zahlen muss. Es geht dabei angeblich um eine Summe von bis zu vier Millionen Euro. Bobic wehrt sich gegen diese Vorgehensweise und hat Klage gegen beide Kündigungen erhoben.

Bisher wurde angenommen, dass Hertha BSC die fristlose Kündigung aufgrund von Bobics umstrittenen Interviewaussagen nach der Niederlage im Derby gegen Union Berlin rechtfertigen möchte. Bobic hatte gegenüber einem Reporter  unangemessene Äußerungen gemacht und gedroht: "Wenn du noch einmal fragst, kriegst du eine Ohrfeige." Bobic entschuldigte sich später für sein Fehlverhalten.

Laut Spiegel steckt hinter Bobics Entlassung jedoch viel mehr. Zum einen geht es um einen zweifelhaften Markenbotschaftervertrag, den Bobic mit seinem Freund Axel Kruse abgeschlossen haben soll. Kruse erhält angeblich mehr als 100.000 Euro pro Jahr für seine Marketingaktivitäten im Rahmen der "Hertha Legenden". Insgesamt hat Kruse in den letzten vier Jahren netto 450.000 Euro verdient, wobei der aktuelle Vertrag auf zwei Jahre datiert ist und die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre bietet.

Darüber hinaus wird Bobic vorgeworfen, "vertrauliche Informationen" an unbefugte Dritte weitergegeben zu haben, insbesondere Informationen über Verhandlungen mit Investoren.

Bobic hatte bereits im Februar beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Diese wurde jedoch nicht angenommen, da Geschäftsführer in der Regel keine Arbeitnehmer sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn die Parteien darüber streiten, ob der gekündigte Geschäftsführer als Arbeitnehmer einzustufen ist. In solchen Fällen muss das Arbeitsgericht selbst entscheiden, ob es zuständig ist.

Im vorliegenden Fall wurde die Streitigkeit jedoch direkt ans Landgericht überwiesen, was darauf hindeutet, dass das Arbeitsgericht die Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Bobic bereits geklärt hat.

Zusammenfassend sollten Geschäftsführer, die gegen eine Kündigung vorgehen möchten, sich immer rechtlichen Rat einholen und insbesondere auf die Zuständigkeit des Gerichts achten, wie dieser Fall erneut zeigt.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis das Verfahren von Bobic weitergeht und wir erfahren, ob die von Hertha genannten Gründe tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder ob Bobic doch eine Abfindung zusteht.


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