Freibeträge auf dem P-Konto ändern sich zum 01.07.2013
- 1 Minute Lesezeit
Zum 01.07.2013 ändert sich die Pfändungstabelle für das Arbeitseinkommen. Zukünftig steigen die unpfändbaren Bezüge leicht an. Dies hat auch Auswirkungen auf das P-Konto.
Der automatisch geschützte Grundfreibetrag, der jedem sofort nach der Umwandlung des Kontos in ein P-Konto zur Verfügung steht steigt von 1.028,89 € auf 1.045,04 €.
Auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen steigen. Weitere Freibeträge können eingerichtet werden, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder Sozialleistungen für weitere Personen auf das P-Konto gezahlt werden.
Eine Übersicht über alle Freibeträge befindet sich auf der Website http://www.p-konto.de/p-konto-freibetrag/. Hier finden sich auch weitere kostenfreie Informationen und Tipps zum P-Konto.
Artikel teilen: