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Freibeträge auf dem P-Konto ändern sich zum 01.07.2013

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Zum 01.07.2013 ändert sich die Pfändungstabelle für das Arbeitseinkommen. Zukünftig steigen die unpfändbaren Bezüge leicht an. Dies hat auch Auswirkungen auf das P-Konto.

Der automatisch geschützte Grundfreibetrag, der jedem sofort nach der Umwandlung des Kontos in ein P-Konto zur Verfügung steht steigt von 1.028,89 € auf 1.045,04 €.

Auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen steigen. Weitere Freibeträge können eingerichtet werden, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder Sozialleistungen für weitere Personen auf das P-Konto gezahlt werden.

Eine Übersicht über alle Freibeträge befindet sich auf der Website http://www.p-konto.de/p-konto-freibetrag/. Hier finden sich auch weitere kostenfreie Informationen und Tipps zum P-Konto.


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