Friseur verboten – Darf mein „Freund“, der Friseur, vorbeikommen, um mir die Haare zu schneiden?

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Im Lockdown haben die meisten Dienstleister weiterhin geschlossen, Wann eine Öffnung erfolgen wird – unklar! Auch die Friseure sind zu, doch die Haare wachsen trotzdem. Darf mein "Freund", der Friseur ist, zu mir nach Hause kommen und mir die Haare schneiden?

Rechtslage nach der Coronaschutzverordnung NRW

Die Regelung zum Verbot von Friseurdienstleistungen ist bspw. in der Coronaschutzverordnung NRW festgehalten. Danach sind Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden (insbesondere Friseurdienstleistung) kann, untersagt. Entsprechend dieser Regelung ist es sehr zweifelhaft, ob der „Freund“ nach Hause kommen darf, um die Haare zu schneiden. Verboten ist nicht nur die Öffnung des Salons, sondern die Tätigkeit „Friseur“ an sich. Auch in den Coronaschutzverordnungen der anderen Bundesländer finden sich ähnliche Regelungen.

Also, besser nichts riskieren und warten, bis der Lockdown sein Ende findet und dann ganz offiziell wieder den Friseur des Vertrauens aufsuchen.

Was für Geldbußen kommen auf mich zu?

Wer als Friseur entgegen der Verordnung Friseurdienstleistungen erbringt, muss mit Beträgen im viertstelligen Bereich rechnen. Bei Kunden gibt es meistens auch ein Bußgeld, dieses beläuft sich auf einen dreistelligen Bereich.

Der Besuch vom Freund, der die Haare schneidet, kann also schnell, zur teuren Angelegenheit werden.

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Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät Unternehmen und Verbraucher bundesweit engagiert und kompetent in rechtlichen Fragen, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

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