Fristlose Kündigung: Warum sich eine Klage häufig lohnt

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis von jetzt auf gleich. Es gibt kaum einen Arbeitnehmer, den das nicht mitnimmt; die meisten kämpfen danach mit finanziellen Problemen: Ab sofort gibt es kein Gehalt mehr, und man muss mit einer dreimonatigen Sperre auf den Bezug des Arbeitslosengeldes rechnen.

Deshalb: Für die Psyche lohnt sich eine Klage eigentlich immer, meist aber auch in finanzieller Sicht. Denn der Arbeitnehmer kann mit einer Kündigungsschutzklage seinen Job retten oder – was wahrscheinlicher ist – zumindest eine hohe Abfindung erreichen. Unter welchen Umständen die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, weiß der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Oft fehlt der fristlosen Kündigung die nötige, vorangegangene Abmahnung. Hätte sie erteilt werden müssen – und das ist außer in den nachfolgend genannten Fällen häufig so –, ist die fristlose Kündigung grundsätzlich unwirksam. Eine Klage hat dann beste Aussichten auf Erfolg.

Wann ist eine Abmahnung entbehrlich? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf die Abmahnung im Fall einer fristlosen und verhaltensbedingten Kündigung immer dann weglassen, wenn er davon ausgehen musste, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert. Beispielsweise: Der Arbeitnehmer stellt unmissverständlich klar, dass er trotz Pandemie niemals eine Maske tragen wird. Gilt beim Arbeitgeber die Maskenpflicht, kommt in diesem Fall eine fristlose Kündigung ohne Pflicht zur vorherigen Abmahnung in Betracht.

Eine Abmahnung ist regelmäßig auch bei schweren Pflichtverstößen entbehrlich, beispielsweise im Fall einer Straftat zu Lasten des Arbeitgebers. Ist der Vertrauensbruch dadurch irreparabel, muss es vorher keine Abmahnung gegeben haben.

Bei Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Arbeitszeit- und Abrechnungsbetrug gilt: Solche Verstöße zerstören meist irreparabel das Vertrauen, und rechtfertigen regelmäßig eine fristlose Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung.

Und dennoch: Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich oft auch im Fall einer fristlosen Kündigung, die nicht an der Abmahnung scheitert. Zum einen weil das Gericht hohe Maßstäbe an fristlose Kündigungen setzt, und zum anderen, weil Arbeitgeber oder Zeugen vor Gericht oft widersprüchlich und nicht nachvollziehbar aussagen. Tatsächlich scheitern Arbeitgeber mit Ihren Kündigungen häufig vor Gericht, weil sie die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht überzeugend darlegen und nachweisen.

Wichtig: Gegen die Kündigung kann man nur innerhalb einer Frist von drei Wochen klagen, gerechnet ab Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer. Die Klage sollte ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht führen, der sich mit Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen auskennt. Man sollte sich den Anwalt gut aussuchen, sich dafür aber nicht zu lange Zeit lassen: Spätestens ein bis zwei Tage nach der Kündigung sollte man beim Anwalt anrufen, um seiner Klage einen guten Start zu sichern.

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