FTX: Arrestanträge prüfen! Eile ist geboten! Anwaltsinfo!

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Nach der Insolvenz der Krytobörse FTX - FTX musste Gläubigerschutz in den USA beantragen und das Finanzloch soll mehrere Milliarden US-Dollar betragen, - wird immer klarer, dass hier nicht nur Missmanagement, sondern gar ein schwerer Betrugsfall vorliegen könnte.

So wurde Samuel Bankman-Fried, der Gründer von FTX, inzwischen Mitte Dezember 2022 auf den Bahamas auf Ersuchen der US-Regierung verhaftet, ihm werden schwere Vorwürfe wie z.B. Betrug zur Last gelegt und schlimmstenfalls könnten ihm über 100 Jahre Haft drohen. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Anleger können nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB prüfen, ob sie nicht mit Hilfe eines Kontensicherungsantrages oder Arrestantrages noch Gelder sichern können, zwar nicht in den USA für FTX International, aber eventuell in Europa.

Hier sind teilweise enge 1-2 Monatsfristen zu beachten, Eile könnte daher geboten sein.

So ordnete am 11.11.2022 ordnete die zypriotische Kapitalmarktaufsicht an, dass die Lizenz von FTX.EU suspendiert wird und die Einlagen der Kunden zurück zu zahlen sein sollen, eine Rückzahlung ist aber teilweise noch nicht erfolgt.

FTX EU hatte Recherchen zufolge ein Konto auf Zypern und auch ein Konto in Litauen.

Auch soll es für das Europageschäft von FTX Medienberichten zufolge (siehe z.B. Capital vom 15.11.2022) Kaufinteressenten bzw. Gespräche für eine Übernahme geben.

Auch hier stellt sich die Frage, ob ein eventueller Verkauf oder eine Übernahme nicht den Rückzahlungsansprüchen der Anleger entgegen stehen würde?

Auch dies spricht dafür, eventuell schnell Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten daher inzwischen in den letzten Tagen Kontensicherungsanträge/Arrestanträge vor diversen Gerichten in Deutschland gestellt.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers, in ersten Fällen konnte eine Kostenübernahme von Dr. Späth & Partner erreicht werden, nicht in allen Fällen hatten die Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz übernommen, weil sie sich auf den sog. "Kapitalanlageausschluss" berufen hatten, die recht neuerlichen Betrugsvorwürfe könnten neue Argumente bringen, um einen Kapitalanlageausschluss nicht "greifen" zu lassen.

Betroffene Anleger, die ihr Geld/Kryptowährungen über die Kryptobörse FTX angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und auch schon Anleger vertreten z.B. bei der Insolvenz von Celsius Network/Bitcoin-Ertragskonto.



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