FTX.EU: Vorsicht vor der Auszahlung! Prüfen + Anwaltsinfo

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Für Anleger von FTX.EU gibt es Neuigkeiten:

So erhalten Anleger seit kurzem E-Mails von FTX EU Support (support@ftxeurope.eu), in denen ihnen mitgeteilt wird, dass FTX.EU den Registrierungs-Prozess starten würde und wieder Auszahlungen möglich sein sollen. Hier sollten Anleger aber prüfen, ob ihre Rechte gewahrt sind!

Während FTX Japan schon vor einigen Wochen wieder Abhebungen ermöglichte, war dies bei FTX.EU noch nicht möglich, soll nun aber auch bei FTX.EU endlich wieder möglich sein.

So weit, so gut, die Kanzleien Dr. Späth & Partner aus Berlin und Bergdolt aus München weisen aber darauf hin, dass Anleger hier genau die Bedingungen prüfen sollten und sehr vorsichtig sein sollten, denn:

Inzwischen teilen diverse Anleger mit, dass sie nicht nur bestätigen sollen, dass sie bei einer eventuellen Auszahlung auf weitergehende rechtliche Maßnahmen verzichten, sondern auch, dass teilweise die Beträge, die FTX.EU im Rahmen der Registrierung auszahlen will, von den tatsächlich einbezahlten Beträgen abweichen sollen.

Teilweise sollen die Abweichungen der Beträge dabei erheblich sein!

Fazit: Anleger, die sich bei FTX.EU LTd. im Rahmen der Withdrawel Regristration registrieren lassen sollen, und z.B. Zweifel haben, ob die für die Auszahlung angebotenen Beträge nicht erheblich von den einbezahlten Beträgen abweichen, sollten nach Ansicht beider Kanzleien unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, bevor sie vorschnell hier Bestätigungen abgeben, die nachteilig für sie sein könnten.

Auch alternative Maßnahmen können von Anlegern von FTX.EU dabei geprüft werden:

Den Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) war es inzwischen gelungen, zu erreichen, dass diverse Gerichte Europäische Arrestbefehle für deutsche FTX-Anleger erlassen haben, so z.B. die  Landgerichte Frankfurt am Main unter dem Az. 2-21 O 14/23 und Passau unter dem Az. 3 O 47/23, aber auch inzwischen das LG Waldshut-Tiengen und das LG Rostock in den letzten Tagen.

Ziel ist dabei die Kontensicherung auf Zypern und die Freigabe der Assets der Anleger. 

Erste für Anleger erlassene Arreste wurden inzwischen von beiden Kanzleien "vollzogen", d.h., ins Hauptsacheverfahren eingetreten und die zuständigen Behörden auf Zypern informiert. Anleger sollten berücksichtigen, dass bei der Zwangsvollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gelten könnte.

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren, zusammen seit mehr als 40 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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