FTX: Kontensicherung+ Auszahlungs-Antrag! Anwaltsinfo!

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Nachdem Samuel Bankman -Fried, der Gründer von FTX, inzwischen von einem US-Gericht vor kurzen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde und ihm widrigstenfalls bis zu 110 Jahren Haft drohen, fragen sich nach wie vor viele Anleger von FTX, wie sie neben dem Insolvenzverfahren in den USA ihre Gelder sichern können.

Neben dem Insolvenzverfahren kommen für deutsche/Europäische Anleger dabei auch weitere Maßnahmen der Kontensicherung und des Auszahlungsbegehrens in Betracht, worauf die Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) hinweisen.

Und hier gibt es inzwischen gute Neuigkeiten für Anleger, worauf die Kanzleien hinweisen.

Den Kanzleien Bergdolt Rechtsanwälte (München) und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB (Berlin) war es dabei vor einiger Zeit bereits gelungen, zu erreichen, dass die Landgerichte Frankfurt am Main unter dem Az. 2-21 O 14/23 und Passau unter dem Az. 3 O 47/23 bereits vor geraumer Zeit für einige Anleger zur vorläufigen Sicherung Europäische Arrestbefehle gegen FTX.EU zur Arrestierung eines Kontos von FTX.EU bei einer Bank auf Zypern erlassen hatten!

Bereits damit hatten die betroffenen Anleger nun eine gerichtliche Grundlage, um die Guthaben auf dem Konto auf Zypern vorläufig zu sichern und letztendlich ihre Vermögenswerte zu sichern. Beide Kanzleien hatten daher bereits vor geraumer Zeit die zuständigen Behörden zur Kontensicherung beantragt.

Nach Ansicht beider Kanzleien haben Anleger, die noch nichts unternommen haben, immer noch die Möglichkeit, die Kontensicherung auf Zypern und Auszahlung von dem FTX.EU-Konto auf Zypern zu beantragen. Erstes Mittel der Wahl ist dabei aber nach Ansicht beider Kanzleien aber nicht mehr, wie noch vor einiger Zeit, das Europäische Arrestverfahren, sondern aktuell bereits das Hauptsacheverfahren.

Und für einige Anleger hatten die beiden Kanzleien nun bereits das Hauptsacheverfahren beantragt!.

Ziel ist dabei die vollständige Auszahlung für die Anleger von dem Konto von FTX.EU bei der Bank auf Zypern!

Interessierte FTX..-Anleger können somit nach Ansicht beider Kanzleien nach wie vor versuchen, ihre Ansprüche z.B. auf Kontensicherung im Hauptsacheverfahren geltend zu machen mit dem Ziel der vollständigen Auszahlung ihrer einbezahlten Guthaben (Krypto- und Fiatwährungs-Assets) über das Konto auf Zypern! 

Betroffene FTX-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth &  Partner Rechtsanwälte mbB wenden.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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