FTX: Was gibt es neues für deutsche Anleger? Anwaltsinfo!

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Nach der Insolvenz der Krytobörse FTX fragen sich auch viele deutsche Anleger, was sie tun sollen.

Nach dem spektakulären Aufstieg von FTX mit Bewertung von  ca. 32 Milliarden US-Dollar und dem anschließenden dramatischen Insolvenzantrag- FTX musste Gläubigerschutz in den USA beantragen- befürchten auch zahlreiche deutsche Anleger erhebliche Verluste für ihre Anlagen.

Dabei ist die Situation für deutsche Anleger unübersichtlich. 

So wurde wohl inzwischen eine erste Sammelklage in den USA eingereicht, auch gegen prominente Unterstützer aus dem Sport- und Showbusiness.

Auch auf den Bahamas ist wohl inzwischen eine Sammelklage geplant, z.B. gegen den ehemaligen FTX-CEO Sam Bankman-Fried.

Was hier für deutsche Anleger wirklich sinnvoll ist, wird sich vermutlich erst in der nächsten Zeit zeigen.

Rechtsschutzversicherte Anleger müssen inzwischen auch beobachten, dass ihre Rechtsschutzversicherungen teilweise Kostenschutz ablehnen wegen des. sog. "Kapitalanlageausschlusses". Dabei sollen betroffene rechtsschutzversicherte Anleger darauf hingewiesen werden, dass schon gerichtlich entschieden wurde, dass der sog. "Kapitalanlageausschluss" nicht greift, falls von vorneherein Betrug vorliegt, weil dann nicht die Kapitalanlage, sondern der anfängliche Betrug im Vordergrund steht.

Eventuell könnten hier doch noch Rechtsschutzversicherungen zum Kostenschutz bewegt werden, denn bei FTX deuten jüngste Berichten auf einen möglichen Betrug hin, so dass der "Kapitalanlageausschluss" eventuell nicht greifen könnte.

Durch die Insolvenz müssen sich Anleger bei FTX leider auf hohe Verluste einstellen, auch Anleger, die über die Europatochter Gelder angelegt haben.

Wie inzwischen in  den Medien spekuliert wurde (z.B. Finanzbusiness vom 23.11.2022) waren die Kundengelder und IT-Systeme aus Europa separat von der US-Börse, womit die Chance bestehe, dass die Kundengelder nun auch leichter ausbezahlt werden könnten.

Hier prüfen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte auch inzwischen geeignete Rechtsmittel für diese Kunden.

Das gilt auch für andere FTX Kunden, die über den Europa-Ableger Geld/Kryptos angelegt haben und dies, wie einige Dr. Späth & Partner berichteten, sogar bereits vor März 2022 getan haben. Diese könnten z.B. überprüfen lassen, ob Sie Rechte wie Absonderungsrechte etc. geltend machten könnten.

Anleger bei FTX  und FTX Europa sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um ggf. umgehend handeln zu können.

Betroffene Anleger, die ihr Geld/Kryptowährungen über die Kryptobörse FTX angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und auch schon Anleger vertreten z.B. bei der Insolvenz von Celsius Network/Bitcoin-Ertragskonto.



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