Geblitzt auf der BAB 11 in Höhe km 76,4 in Fahrtrichtung Kreuz Uckermark- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee erhalten? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der Blitzer wird etwa  fünf Kilometer vor dem Kreuz Uckermark in Höhe des Parkplatzes Rathsburgseen, welcher sich zwischen den Anschlussstellen Warnitz und Gramzow befindet, aufgebaut. 

Grundsätzlich ist im Bereich der Messstelle keine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben, die Strecke ist „frei“. Die mit dem nahenden Kreuz Uckermark zusammenhängende Beschränkung auf 120 km/h beginnt erst etwa 600 Meter hinter der Messstelle. Geschwindigkeitskontrollen finden daher an dieser Messstelle nur statt, wenn gleichzeitig das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) seine regelmäßigen LKW – Kontrollen auf dem Parkplatz durchführt. Um die LKW sicher von der Strecke weisen zu können, wird für alle Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit schrittweise auf 60 km/h reduziert. Für LKW gelten dann meist sogar nur 40 km/h. Diese Reduzierung wird meist mit manuell zu betätigenden Klappzeichen angezeigt, was stets zu überprüfen ist. Auch ein Augeblicksversagen ist hier leicht nachweisbar.

Der größte Trumpf der Verteidigung sind hier die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Strecke ermittelt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese Messmethode hat aber ihre Schwächen. Die Laserimpulse fächern sich auf und können dadurch von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch wird die Zeitbestimmung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung verfälscht. Bei ca. der Hälfte aller Messungen stimmen die angegebenen Werte nicht mit den tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei der Justage des Gerätes ist die richtige Einstellung des Scanwinkels von besonderer Bedeutung. Hierbei und bei der Auswertung des Messfotos passieren den Beamten die meisten Fehler, die auch zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen. Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen auf. 

Ein weiteres Beispiel für die Anfälligkeit des Gerätes  ist, dass sich in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergaben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. 

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher  für jeden Messvorgang ein technisches Gutachten erstellen. Dieses benennt die Mängel des Gerätes und deren Auswirkung auf Ihre Messung. Damit es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Messwerte nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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