Geblitzt auf der BAB 13, km 123,19 in Fahrtrichtung Ortrand/Berlin- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überschritten haben sollen? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Zunächst kommt man an der Messstelle im Bereich der Ausfahrt Ortrand bei km 123 vorbei . Geblitzt wird nun ca. 2 km hinter der Ausfahrt Ortrand in nördliche Richtung. 

Bis zur Landesgrenze Brandenburg – Sachsen an Kilometer 124,9 ist keine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Aber gleich danach wird die Geschwindigkeit auf 120 km/h. beschränkt. Es erfolgt hierfür eine einmalige beidseitige Beschilderung. Diese genügt nach Auffassung des hier zuständigen Amtsgerichts Senftenberg als Hinweis. Jedoch wird unter bestimmten Umständen auch ein Augenblicksversagen zugebilligt.

Der größte Trumpf der Verteidigung sind hier aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Diese sind vielfach der Kritik durch die Gerichte ausgesetzt und haben diesen Blitzertyp zu einem der umstrittensten Messgeräte Deutschlands gemacht.

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge bestellt daher  für Ihren Messvorgang ein technisches  Gutachten von einem der anerkanntesten Sachverständigen Brandenburgs.   Auf dessen Grundlage kann bei Gericht mittels eines Beweisantrages  die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden. Ihr Verfahren würde mit einem Freispruch oder zumindest der Einstellung ohne Buße enden. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen während des gesamten Verfahrens keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist seit Jahren erfolgreich als Verteidiger in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten  tätig. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






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