Geblitzt in 13509, Berlin Rd., Gorkistr. 99, Ri Buddestr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Laut einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Berlin sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten haben?

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuer werden, jedoch kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die drohenden Strafen ersparen.

Das hier verwendete Radarmessung liefert mit ihren Fehlern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Diese finden mittels ausgesandter Mikrowellenstrahlen statt, diese werden über eine Richtantenne des Messgeräts gebündelt und zielgerichtet ausgesandt.

Die Weitung des Messstrahls, bedingt durch die Länge der Messstrecke, führt bei jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und damit falschen Geschwindigkeitsangaben.

Erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit wird die Kamera ausgelöst. Deswegen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Sehr wichtig ist die genaue Einstellung des Messwinkels. Schon die kleinste Abweichung führt zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Besonders häufig ist bei dieser Messstelle die Eichung des aufgestellten Geräts abgelaufen. Dann wird entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet  daher Ihre Messakte aus und lässt für IhrenGe Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 

Foto(s): andreas junge

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