Geblitzt in Vier, bei Bolzenburg, B 5, Abs. 020, km 3,995, Ri. Ludwigslust- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird zur Last gelegt, dass Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten hätten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die drohenden Strafen ersparen.

Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwachpunkte sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer leidet an einer fehlerhaften Datenerfassung. Aus diesem Grund ist mindestens auf jedem zweiten Bescheid eine falsche Geschwindigkeit angegeben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Bestimmung der Geschwindigkeit. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Ist der Messwinkel nicht genau eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dafür reichen schon geringste Abweichungen.

Bevor das Gerät in Betrieb genommen wird, müssen umfangreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird die Messung verworfen. 

Gleiches gilt, wenn die Messbeamten nicht vor dem Einsatz an dem Gerät geschult wurden.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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