Geblitzt in 10961 Berlin- Kreuzung Mehringdamm/Ecke Bergmannstraße FR Nord- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind in 10961 Berlin- Kreuzung Mehringdamm/Ecke Bergmannstraße geblitzt worden und Ihnen wird ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß vorgeworfen?

Dann kann der bald folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Die Strafe bei einem Rotlichtverstoß hängt von der Dauer der Ampelphase ab. Ein qualifizierter Verstoß liegt schon bei einer Dauer von mehr als einer Sekunde vor.

Jedoch sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch bei dieser Messstelle sehr gut.

Hier  kommt nämlich ein Lasermessgerät vom Typ  PoliscanSpeed zum Einsatz. Dieses ist ein kombiniertes Messgerät, das heißt es kann Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße messen. 

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden kurze Laserimpulse in Strahlenform ausgesandt. Dabei wird ein horizontales Blickfeld mit einem Scanwinkel von 45 Grad angetastet. Die Entfernung des herannahenden Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom  Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Fahrzeug wieder empfangen werden. Hierdurch kann die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt und mit Hilfe dieser Daten die Geschwindigkeit berechnet werden. Wird der Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings  führt die Strahlenaufweitung zu verzerrten Rückstrahlsignalen. Diese verfälschen die Messwert und damit auch die Berechnung der Geschwindigkeit. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch in Ihrem Fall ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Dieser wird bei Wartungsarbeiten oft nicht genau justiert. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Gerät hat ebenfalls Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist bei diesem Gerät nicht komplikationsfrei. 

An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig zu Änderungen der Ampeleinstellungen. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden. Dem ist aber eben nicht immer so. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. 

Die Ampel zeigt noch grün oder gelb und der Blitzer registriert dann trotzdem schon einen Verstoß. In der Praxis verneinen die Gerichte in dieser Konstellation zumindest einen qualifizierten Rotlichtverstoß und das Verfahren wird eingestellt.

Gleiches gilt bei Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben. 

Diese und noch viele andere Mängel können im Rahmen der Akteneinsicht bei der Auswertung der Rohmessdaten nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten  ein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten. 

Das Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf angegebenen Werte. Es ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung bewiesen wird. 

Der dann erfolgte Freispruch, oder zumindest Verfahrenseinstellung, erspart Ihnen auf jeden Fall Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich in  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie Ihre Fragen einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist in jedem Fall kostenlos. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, als Messenger stehen WhatsApp, Signal, Telegram und TelegramX zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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