Geblitzt: 10785 Berlin- Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke-Bußgeld vermeiden

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder gar schon einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin erhalten, weil sie sind an der Kreuzung Reichpietschufer/Georg-C. Marshall- Brücke  geblitzt wurden? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die erfolgreiche Verteidigung gegen einen solchen Bescheid.

Ein erfahrener Verteidiger wird die für Sie erfolgsversprechende Vorgehensweise erkennen. An dieser Messstelle werden es sehr wahrscheinlich die möglichen Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes PoliscanSpeed sein. Dieser Blitzer ist ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert.

Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten.  

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei jeder zweiten Messung ist aus diesem Grund die Geschwindigkeitsangaben falsch.Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Gleichfalls kann es zu Problemen bei der Zuordnung kommen. Denn die zeitliche Verzögerung zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera führt besonders bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugfixierung. Dann ist es nicht sicher nachweisbar, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Um diese Fehler in Ihrem konkreten Fall zu finden und zu dokumentieren, lässt Rechtsanwalt Junge für jede Messung ein technisches Gutachten erstellen. Hierfür werden die Rohmessdaten und Messprotokolle durch einen Sachverständigen ausgewertet. Rechtsanwalt Junge arbeitet mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. Dieser listet die gefundenen Fehle auf und begründet deren negative Auswirkung auf das Messergebnis. damit ist das Gutachten die Basis für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Tiergarten die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. . Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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